
(...) Es werden in diesem Bereich keine neuen Marktöffnungsverpflichtungen eingegangen. Die Kommunen können auch künftig selbst entscheiden, ob sie ein kommunales Unternehmen privatisieren wollen oder ein privates Unternehmen im Rahmen der Re-Kommunalisierung wieder als kommunales Unternehmen führen wollen - ohne Beschränkungen durch das CETA-Abkommen. CETA beinhaltet hier den gleichen Vorbehalt gegen Öffnungsverpflichtungen, wie er bereits in anderen Abkommen der EU enthalten ist und wie er sich insbesondere im WTO-Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services) seit 1995 bewährt hat. (...)