Wie stehen Sie zum Thema einer verfassungsschutzrechtlichen Untersuchung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht? Und würden Sie diese Untersuchung unterstützen?
Diverse Spitzenpolitiker der AfD dürfen als Faschisten bezeichnet werden, unter anderem Bernd Höcke. Auch gilt sein AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem. Wäre die AfD eine Partei die unser Grundgesetz und damit die Demokratie achtet, dann würden sie diese Personen aus der Partei ausschließen. Denn die Verfassungsfeindlichkeit von Herrn Höcke hat die AfD bereits 2019 selbst festgestellt.
Sehr geehrter Herr U.,
vielen Dank für Ihre Frage zur AfD. Landesverbände der AfD wurden bereits vor 2021 in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg als sogenannter extremistischer Verdachtsfall oder sogar als erwiesen rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt (Thüringen) von den Landesbehörden des Verfassungsschutzes eingestuft und beobachtet.
Die Ersteinschätzung der Verfassungskonformität einer Partei obliegt zunächst dem Bundesamt und den Landesämtern für Verfassungsschutz. Die Entscheidung über das Verbot einer Partei ist in § 21 Absatz 3 des Grundgesetzes geregelt: „Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Details dazu finden Sie hier:
In unserem Rechtsstaat, der auf der Gewaltenteilung von Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung beruht, liegt die Entscheidungssouveränität für ein Parteiverbot aus guten Gründen beim Bundesverfassungsgericht.
Ein Parteiverbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht ist kein einfacher Prozess. Dies hat der Fall des zweifach vor dem Verfassungsgericht gescheiterten NPD-Verbotes vor einigen Jahren gezeigt. Mindestens so wichtig wie die juristische Klärung ist aus meiner Sicht die gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit den teilweise sehr radikalen Positionen, die von AfD-Politikern und der Partei vertreten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Dittmar