Warum möchten Teile der Koalition die Betriebsrentner mit doppeltem Beitrag jetzt noch 0,3 Prozent mehr Krankenkassenbeitrag zahlen lassen?
Mit der Einführung einer Grundrente wurde auch eine Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen. Bis 2020 galt ab einer Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro der volle Krankenkassenbeitrag, d.h. der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil. Unterhalb dieser Grenze fielen keine Beiträge an, lag die Betriebsrente jedoch nur einen Euro darüber, musste auf die gesamte Summe der Beitrag gezahlt werden.
Daher haben wir die geltende Freigrenze in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt, seit 2020 in Höhe von 159,25 Euro. Dies bedeutet, dieser Freibetrag bleibt für alle Betriebsrenten frei von Krankenversicherungsbeiträgen. Wer eine Betriebsrente bekommt, wird seit 2020 also um rund 300 Euro entlastet.
Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentner:innen zahlen seither de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der Betriebsrentner:innen wurden spürbar entlastet. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen. Hier wurden die Krankenkassenbeiträge, die ja auch zehn Jahre berechnet werden, durch den Freibetrag um rund 3.000 Euro gesenkt. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert. Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt nach wie vor die Freigrenze. Hier änderte sich nichts am Beitrag.
Leider gab es keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge. Das war damals 2019 angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch nicht zur Diskussion. Dafür gilt der Freibetrag seit 1.1.2020 auch für diejenigen, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Weitere Reformen sind derzeit allerdings nicht in Planung, die 0,3 Prozent GKV-Beitragserhöhung wird demnach auch für Betriebsrentner:innen gelten.