Wann wird das Thema der Kassenzulassung für Psychotherapeut:innen bundesweit neu geregelt?
Sehr geehrte Frau Dittmar,
viele meiner Kolleginnen und Kollegen sind entsetzt über die mangelnde Bedarfsplanung in Deutschland. Bisherige Maßnahmen (wie bspw. die verpflichtende(n) Sprechstunde(n) vor den probatorischen Sitzungen) haben nicht oder nur bedingt geholfen und bürden den Kolleginnen und Kollegen teils noch zusätzlichen Arbeitsaufwand auf. Die Wartelisten in den Praxen sind gefüllt, es bestehen vielmals keine Kapazitäten mehr noch weitere Patient:innen aufzunehmen. Oftmals müssen diese nach erfolgter Sprechstunde vertröstet werden.
Der G-BA stellt die bundesweite Bedarfsplanung für die Kassensitze und bekommt seinen Auftrag vom Gesetzgeber (§101 SGB 5). Das Thema psychische Gesundheit gewinnt immer mehr an Bedeutung und immer mehr psychische Erkrankungen werden aufgedeckt - eigentlich eine gute Sache, wäre da nicht das große Defizit an Kassensitzen für Psychotherapeut:innen.
Über eine ausführliche Antwort und eine Ansprache im BMG würde ich mich freuen.
Viele Grüße!
Sehr geehrter Herr S.
im neuen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist ein zentraler Schwerpunkt der Bereich der ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung. Hier soll mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel die Versorgung, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie vulnerable Patientinnen und Patienten mit besonders erschwertem Zugang zur Versorgung, verbessert und die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen vereinfacht werden. Im GVSG sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Künftig soll eine separate Bedarfsplanung für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, erfolgen. Durch die Bildung einer eigenen bedarfsplanungsrechtlichen Arztgruppe kann den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung getragen werden.
Zudem sollen zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Gruppen geschaffen werden, um ihnen den Zugang zur Versorgung zu erleichtern. Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Lebensumstände einen erschwerten Zugang zur Versorgung haben, ist daher die Einführung eines neuen Ermächtigungstatbestandes vorgesehen.
Zur verbesserten Beurteilung der Versorgungssituation soll zukünftig die Überprüfung der vertragspsychotherapeutischen und vertragsärztlichen Versorgungsaufträge durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung evaluiert und hierüber dem BMG Bericht erstattet werden.
Die Position der Weiterbildungsambulanzen wird gestärkt. Dafür sind verschiedene Anpassungen bei der bestehenden Finanzierung der Weiterbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorgesehen.
Weitere Details zur künftigen Bedarfsplanung für finden Sie auch in der Kabinettsvorlage des GVSG:
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Dittmar