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Sabine Dittmar
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Frage von Alexander T. •

Umsatzsteuer auf eigenverbrauchten Strom einer Photovoltaik-Anlage für Anlagen aus 2022

Guten Tag Frau Dittmar,

sie haben am 18.1.23 eine Frage zur Umsatzsteuer auf eigenverbrauchten Strom einer Photovoltaik-Anlage mit der Aussage beantwortet, dass rückwirkend zum 1.1.22 KEINE Umsatzsteuer mehr auf den Eigenverbrauch anfällt. Ich befürchte, sie haben hier Einkommenssteuer und Umsatzsteuer verwechselt. Ob der Brisanz dieses Themas wäre das fatal. Ich bitte sie hiermit um Stellungnahme.

Gruß A. T.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.

als Gesundheitspolitikerin fällt die Besteuerung von Photovoltaikanlagen nicht in meinen unmittelbaren Zuständigkeitsbereich. In dem Zusammenhang verweise ich auf meine korrigierte Antwort vom 25.1.2023:

Für die Einkommensteuer gilt bei Anlagen bis 30 kW die Befreiung in den Jahren 2022 und 2023.

Umsatzsteuer: Das Jahressteuergesetz 2022 sieht keine Erstattung der Umsatzsteuer für vor dem 01.01.2023 angeschaffte Photovoltaikanlagen vor. Entscheidend für die Anwendung des Nullsteuersatzes ist der Zeitpunkt der vollständigen Lieferung oder, falls in der Leistung inbegriffen, die Installation der Anlage.

Hinter dieser Maßnahme steht der Gedanke der Entbürokratisierung: Durch den Wegfall der Umsatzsteuer entfällt der Anreiz, sich aufgrund der Berechtigung zum Vorsteuerabzug gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Nur mit der erfolgten Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung entfällt dann auch die Umsatzsteuerpflicht für den erzeugten Strom.“

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Dittmar

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