Frage an Sabine Dittmar von Arno Z. bezüglich Familie
Sehr geehrter Frau Dittmar,
ich kenne sie und einige SPD-Polkitikerinnen aus ihrem Umfeld.
Ich habe durch einen Unfall und meine Tochter Miriam durch Träger von eines mutierten Gens(Rettsyndrom) im täglichen Leben mit den daraus erwachsenen Handikaps zu kämpfen.
Durch die eigene Problematik, will ich im Tagesgeschäft und der Politik auf die Anliegen von Menschen mit Handikaps aufmerksam machen. Und deshalb folgendes:
der Artikel 19 der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen „(Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft) bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Wohnsitz frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie in welcher Wohnform leben wollen. Sie müssen Zugang zu häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Assistenz- und Unterstützungsdiensten haben, die zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft notwendig sind.“
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Rechte behinderter Menschen zu stärken und auch schwerst- und mehrfachbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft zu ermöglichen?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch behinderte Menschen mit hohem Pflege- und/oder Betreuungsbedarf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - und damit gemeinsam in Wohngruppen mit weniger stark behinderten Erwachsenen - leben und eine externe Tagesförderstätte besuchen können?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort!
Es freut mich, dass Sie mit mir in Kontakt treten wollen.
Ihre Mail werde ich schnellstmöglich beantworten.
Ihre Sabine Dittmar
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir kennen uns im übrigen persönlich über die Arbeit in der Bürgerinitiative gegen die A71.
Nun zu Ihren Fragen:
1. Der SPD Landesverband Bayern und die SPD-LT-Fraktion setzen sich seit Jahren für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein. Der massive Druck der SPD führte letztendlich dazu, dass 1998 der Art. 118a (Menschen mit Behinderung dürfen nicht bnachteiligt werden. Der Staat setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung ein) eingefügt wurde sowie in der letzten Legislaturperiode das bayerische Gleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht wurde. Dies war zumindest ein erster Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Dieser Weg muss nun konsequent weitergegangen werden, was der Mehrheitspartei allerdings schwer fällt. So hat sie leider bei der Novellierung des Bay. Behindertengleichstellungsgesetzes weder die Änderungsanträge der SPD berücksichtigt (ich kann die Ihnen gerne zukommen lassen) noch Ideen und Gedanken der Betroffenen aufgenommen.
Die Abgeordnete Christa Steiger (Beauftragte der SPD-Fraktion für Behindertenfragen) versicherte mir, dass die Fraktion in engem Kontakt zu den Organisationen und Selbsthilfegruppen steht und die Vorschläge und Forderungen ein ganz wichtiger Orientierungsrahmen für die inhaltliche Arbeit der Fraktion und des Landesverbandes ist und sein wird.
So wird u.a. in der nächsten Legislaturperiode eine Anhörung zur Fortentwicklung des Bay. Behindertengesetztes durchgeführt, zu dem wir die Verbände der Menschen mit Behinderung und die Selbsthilfegruppen einladen. Ziel ist es, dass bei einer Novellierung das Gesetz vom Geist der UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderung bestimmt wird, damit gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen verwirklicht wird.
2. Auf Ihre zweite Frage kann ich Ihnen mit einem schlichten JA antworten. Wohnen gehört zum wichtigsten Lebensbereich des Menschen und es muss sichergestellt sein, dass Menschen mit Behinderung frei über ihre Wohnform entscheiden können. Der Besuch einer externen Tagesförderstelle darf nicht von der Wohnform (ambulant,stationär, betreut,etc) abhängen.
Nach meiner Kenntnis gibt es bezgl. dieser Problematik im Bezirk Unterfranken erhebliche Differenzen.
Unsere Bezirksrätin Christine Müller ist hier sehr engagiert. Wenn sie aus dem Urlaub zurück ist, werde ich sie kontaktieren um Ihnen dann bezgl. der unterfränkischen Situation noch genauere Details mitzuteilen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Maßbach verbunden mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familie!
Sabine Dittmar
Grüß Gott Herr Zimmermann,
es ist tatsächlich so, wie ich Ihnen schon bei unserem letzten mailkontakt angedeutet habe:
Der Bezirk Unterfranken ist in der Tat der einzige Bezirk in Bayern, der Menschen mit schwerer Behinderung, die sich für einen Umzug in eine Wohnstätte entscheiden nur eine Betreuung im Wohnheim bewilligt. Dies ist in meinen Augen ein Skandal. Jeder Mensch braucht einen zweiten Lebensraum neben seinem privaten Umfeld in Familie oder Wohngruppe. Und diesen Raum bieten Förderstätten an. Der Besuch einer Förderstelle muss deshalb unabhängig von der Wohnform bewilligt werden. Sie haben mich bei dieser Problematik an Ihrer Seite; allerdings fällt dies bislang in die Entscheidungskompetenz der Bezirkstage. Seien Sie versichert, dass sich unser Bezirkstagskandidat Alexander Höfling dieser Problematik ebenso engagiert annimmt wie unsere noch amtierende Bezirkssrätin Christine Müller.
Viele Grüße Sabine Dittmar