Frage an Sabine Dittmar von Sebastian R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dittmar,
da Sie Mitglied vom Gesundheitsausschuss sind, folgende frage:
Im neuen Infektionsschutzgesetz sind die Maßnahmen vom Inzident-Wert abhängig. Wie kommt es zu dem Schwellenwert von z.B. 100 positiv getesteten Fällen bei 100 000 Einwohner, wie wurde dieser Wert festgelegt?
Ich finde es nachvollziehbar, dass diese Zahl sehr früh Anzeichen gibt wie sich die Lage entwickelt. Jedoch frage ich mich, wie weit die Zahl nachjustierbar ist, falls die Mutationen gefährlicher oder weniger gefährlich werden, je nach den Kapazitätsgrenzen der Krankenhäuser.
Da jetzt auch viel getestet wird, kann es sein dass mehr Corona Fälle durch den Test bemerkt werden und somit die Dunkelziffer geringer ist. Somit könnte sich der kritische Grenzwert (das die Krankenhäuser an ihre Belastungsgrenze kommen) auch verschieben, wieweit wird das überprüft?
So wie ich es bis jetzt verstanden habe, sind die Inzidenzwerte von z.B. 100 mit der neuen Änderung des Infektionsschutzgesetzes fix, daher stehe ich diesem Gesetz sehr kritisch gegenüber.
Auch ist die Versorgungslage der Krankenhäuser Regional sehr unterschiedlich, wie weit wird das mitberücksichtigt?
Was wissen Sie darüber und wie ist dazu Ihre Meinung?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Rust
Sehr geehrter Herr Rust,
über die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zur Eindämmung derselben haben wir im Deutschen Bundestag oft und ausführlich debattiert.
Gerade als gesundheitspolitische Sprecherin meiner Fraktion und als Ärztin habe ich hierzu zahlreiche Stellungnahmen abgegeben und Reden gehalten. Diese finden Sie in der Mediathek des Deutschen Bundestags, auf meiner Homepage und auf der Seite der SPD-Bundestagsfraktion.
Zudem finden Sie stets aktuelle Informationen zu Forschungslage und Pandemie-Entwicklung auf den Seiten des BMG und des RKI.
Bleiben Sie gesund,
mit freundlichen Grüßen
Sabine Dittmar, MdB