Frage an Sabine Dittmar von Christoph W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dittmar,
diese Woche soll entschieden werden, dass die Bundesländer Kompetenzen aufgrund der Corona-Pandemie abtreten. Dies ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Liest man z.B. bei Wikipedia unter "Förderalismus" nach, findet man Sätze wie "In der Bundesrepublik ist der Föderalismus durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems. Die Ewigkeitsklausel legt fest, dass er unabänderlich festgeschrieben ist." oder "Auch keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates darf die föderale Struktur und Organisation der Bundesrepublik aufheben."
Wie stehen Sie als Sozialdemokratin diesem - meiner Meinung nach demokratieschädlichen und beängstigenden- Ansatz gegenüber?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Welker
Sehr geehrter Herr Welker,
über die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zur Eindämmung derselben haben wir im Deutschen Bundestag oft und ausführlich debattiert.
Gerade als gesundheitspolitische Sprecherin meiner Fraktion und als Ärztin habe ich hierzu zahlreiche Stellungnahmen abgegeben und Reden gehalten. Diese finden Sie in der Mediathek des Deutschen Bundestags, auf meiner Homepage und auf der Seite der SPD-Bundestagsfraktion.
Zudem finden Sie stets aktuelle Informationen zu Forschungslage und Pandemie-Entwicklung auf den Seiten des BMG und des RKI.
Bleiben Sie gesund,
mit freundlichen Grüßen
Sabine Dittmar, MdB