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Sabine Dittmar
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Frage von Alexandra S. •

Frage an Sabine Dittmar von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dittmar,

die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

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Sehr geehrte Frau S.,

zunächst einmal möchte ich anmerken, dass der Wissenschaftliche Dienst durchaus zu einer differenzierten Bewertung kam. So wurde ausgeführt, dass eine Impflicht verhältnismäßig sein kann, sofern damit ein legitimes Ziel verfolgt wird und keine geeigneteren und milderen Mittel zur Verfügung stehen.
Das Robert Koch Institut (RKI) führt hierzu aus, dass die Schutzimpfung die wirksamste präventive Maßnahme gegen Masern ist. Im Gegensatz zu Ländern mit sehr hohen Impfquoten und entsprechend niedriger Morbidität (wie z.B. Finnland, Schweden und die Niederlande) gehöre Deutschland zu den Ländern mit noch ungenügenden Masernimpfquoten. Die Einführung der Masernimpfung (DDR: 1970, BRD: 1973) habe zwar zu einem Rückgang der Masernerkrankungen in Deutschland geführt, hohe Maserninzidenzen und größere Ausbrüche zeigen jedoch, dass die Impfquoten nicht in allen Regionen Deutschlands ausreichend hoch sind, um einen Herdenschutz auszubilden.

Zum Schutz von Kleinkindern und Personen, bei denen eine Kontraindikation vorliegt, halte ich persönlich die Einführung einer verpflichtenden Impfung gegen Masern für vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Dittmar

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