Frage an Sabine Dittmar von Hans H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dittmar,
Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.
Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."
Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich in Ihrem Wahlkreis moderieren und begleiten?
Sehr geehrter Herr Handel,
wie Sie sicherlich verfolgt haben, setzte ich mich für die Einführung der doppelten Widerspruchslösung in der Organspende ein.
Im vergangenen Jahr haben wir hierzu eine breite Debatte in der Öffentlichkeit sowie im Bundestag erlebt. In meiner Funktion als Abgeordnete und Mitinitiatorin des Gesetzesentwurf habe ich mich selbstverständlich für eine begriffliche Aufklärung und verschiedenen Formen der Explanation in den Medien und meinen eigenen Kommunikationskanälen eingesetzt.
Die Debatte zur Verbesserung der Organspende-Versorgung in Deutschland war sehr emotional und ja, ich bin enttäuscht, dass der von mir favorisierte Gesetzesantrag zur sog. doppelten Widerspruchslösung keine Mehrheit gefunden hat. Ich halte es für überaus fraglich, ob die nun getroffene Entscheidung tatsächlich für die so dringend benötigte Verbesserung der Situation der Wartenden sorgen wird. Nichtsdestotrotz werde ich mich selbstverständlich weiterhin für eine Verbesserung der Versorgung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Dittmar