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Sabine Dittmar
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Frage von Klaus D. •

Frage an Sabine Dittmar von Klaus D. bezüglich Senioren

Was halten Sie von der Überlegung, die starren Grenzen für den Bezug von Altersruhegeld unter gleichzeitiger Streichung der Hinzuverdienst- grenzen ab dem 60. Lebensjahr aufzuheben? Einzige Bedingung wäre dann ein Überschreiten der Grundsicherung!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
In dem von Ihnen angesprochenen Bereich ist in dieser Legislaturperiode schon einiges passiert. Der Deutsche Bundestag hat im vergangenen Jahr die sogenannte Flexi-Rente beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, anstelle eines starren Korsetts selbstbestimmte Möglichkeiten für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben zu schaffen. Dabei sollen sowohl individuelle Erwerbsbiografien wie auch die persönlichen Vorstellungen der Beschäftigten Berücksichtigung finden. Ein entscheidender Punkt des Gesetzes ist also, dass der Renteneintritt individueller und flexibler wird. Die Teilrente kann fortan stufenlos in Anspruch genommen werden. Ein einfaches Anrechnungsmodell ersetzt die bisherigen Zuverdienstgrenzen. 6.300 EURO pro Jahr sind anrechnungsfrei, jeder Verdienst darüber hinaus wird mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Diese neue Regelung macht eine längere Erwerbstätigkeit in Teilzeit für viele Menschen attraktiver. Der Übergang in die Rente kann somit schrittweise und passend zur individuellen Lebensplanung erfolgen. Die beschriebenen Reformen begrüße ich ausdrücklich und sehe im Moment keinen Anlass für weitere Veränderungen. Eine Bewertung und Überprüfung der beschlossenen Neuerungen nach einer gewissen Zeit ist aber sicherlich sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Dittmar

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