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Sabine Dittmar
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Frage von Joachim R. •

Frage an Sabine Dittmar von Joachim R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dittmar,

in der Migrationskrise wurde europäisches Recht zum Dublin - Verfahren ohne demokratische Ermächtigung eigenständig aussetzt und wird fortgesetzt gebrochen - der Bundestag hat kein Staatsorgan dazu ermächtigt, die Bundestagsabgeordneten wurden ihrer Rechte beraubt. Darüber hinaus haben zwischenzeitlich drei ehemalige Verfassungsrechtler konstatiert, daß:

"wesentliche Entscheidung […] ohne gesetzliche Grundlage getroffen wurden"

"sie [Merkel] zu den rechtmäßigen Verfahren zurückkehren muß"

[Udo di Fabio, Ex-Verfassungsrichter]

"eklatantes Politikversagen", Rechtsbrüche und Kompetenzüberschreitungen in einem nie dagewesenen Ausmaß und eine "Sprengung" der "Leitplanken des deutschen und europäischen Asylrechts" bestehen"

"zentrale Verpflichtung, Gefahren entgegenzutreten, die durch eine dauerhafte, unlimitierte und unkontrollierte Migration in einem noch nie da gewesenen Ausmaß entstehen können"

[Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts]

eine "Selbstermächtigung" der Kanzlerin vorliegt

[Michael Bertrams, Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs]

Sie, Frau Dittmar, geben an, Mitgied des Vereins "Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V" zu sein.
Ist der Vereinsnamen für Sie lediglich eine Worthülse oder haben Sie zur Rückkehr zur gesetzlichen Ordnung aktiv Schritte unternommen - damit Selbstermächtigung eben nicht vergessen und parlamentarische Demokratie wieder hergestellt wird? Was haben Sie unternommen?

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. -Ing. Joachim Reichert

Quelle:
http://www.heise.de/tp/artikel/47/47134/1.html

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Sehr geehrter Herr Reichert,

es stimmt, der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung wird u.a. vorgeworfen, sie habe mit der Entscheidung, die Asylbewerber (v.a. aus Ungarn) bei uns aufzunehmen, geltendes Recht gebrochen, weil viele Flüchtlinge an den Grenzen nicht zurückgewiesen werden, obwohl sie über andere Länder der EU und damit über sichere Drittstaaten zu uns kommen. Wenn man in das deutsche Asylgesetz schaut, scheint die Rechtslage zunächst klar. Denn § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz sieht vor, dass die Grenzschutzbeamten einem Ausländer die Einreise verweigern dürfen, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist, also zum Beispiel aus einem anderen Land der Europäischen Union. Nur, so einfach, wie es viele es glauben machen wollen, ist es nicht. Dazu sagte Innenminister de Maiziere, der in der Bundesregierung auch der „Verfassungsminister“ ist, in einem Interview mit der Welt auf die Frage, warum sich die Bundesregierung trotz dieser Vorschrift gegen das Zurückweisen entschieden habe: „Darüber kann man rechtlich lange diskutieren. Das deutsche Recht wird in vielerlei Hinsicht vom europäischen überlagert“. Die Maßstäbe für das Asylrecht finden sich heute in der Tat weitgehend in europäischen Regeln, vor allem im Schengener Grenzkodex und in der Dublin III-Verordnung. Der Blick in die deutschen Gesetze allein hilft also schon lange nicht mehr weiter. Diesen Vorrang des Europäischen Asylrechts vor dem deutschen Grenzpolizeirecht anerkennt im Übrigen auch das deutsche Asylrecht (§ 18 Abs. 4 AsylG). Nach Artikel 17 der Dublin III -Verordnung besitzt jeder Mitgliedstaat ein sogenanntes Selbsteintrittsrecht. Ein Land kann danach jederzeit ein Asylverfahren an sich ziehen, auch wenn nach den Dublin-III-Regeln an sich ein anderer europäischer Staat zuständig wäre. Von diesem Selbsteintrittsrecht hat Deutschland im Spätsommer 2015 Gebrauch gemacht. Eine politische Entscheidung, die rechtlich also völlig zulässig ist. Es war und ist nicht rechtswidrig, wenn die Einreise Schutzsuchender trotz Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates zugelassen wird. Außerdem ist Deutschland nach der Dublin-VO verpflichtet, zu prüfen, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Ist es Deutschland, wird der Antrag hier geprüft. Ist es ein anderer Mitgliedstaat, ist vorgesehen, dass Deutschland diesen Mitgliedstaat um Rückübernahme ersucht. Die Situation verlangt es aber m.E., dass wir nicht nur stur auf Verordnungen achten, sondern dass wir in erster Linie Hilfe leisten und die Integration vieler geflüchteten Menschen voran bringen. Inzwischen haben wir mehrere Gesetze auf den Weg gebracht, die -trotz der angespannten Sicherheitslage- dazu beitragen werden, diese Integration zu erleichtern. Und gerade weil ich mir als Mitglied von "Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V." unserer aus unserer Geschichte resultierenden Verantwortung mehr als bewusst bin, setze ich mich immer dafür ein, dass schutzbedürftige Menschen bei uns Schutz finden. Ich bin überzeugt, mit dem Integrationsgesetz werden wir erreichen, dass für viele Menschen, die diese Zuflucht in Deutschland gesucht haben, Integration und Teilhabe Realität werden. Die SPD hat in der Flüchtlingsfrage von Anfang an auf eine schnelle Integration und ein entsprechendes Gesetz gedrungen und sich nun mit dieser Forderung durchgesetzt, wir sind hier auf einem sehr guten Weg!

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Dittmar

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