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Antwort von Sabine Böddinghaus
DIE LINKE
• 07.01.2008

(...) Andererseits haben Sie Recht, wenn Sie mit dem Begriff "Angestellte des Volkes" verbinden, dass wir im Auftrag und im Dienste des Volkes arbeiten sollen, dass wir von ihm dafür bezahlt werden, dass wir dem Volk Rechenschaft schuldig sind, dass wir von ihm nach Auswahlkriterien (in diesem Falle: Wahlprogramme und persönliche Aussagen und Leistungen) "eingestellt" werden, und zwar auf Zeit und insofern dauerhaft "auf Probe", und dass wir von ihm entsprechend auch wieder "gekündigt" (also nicht wiedergewählt) werden können. (...)

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