Frage von Oliver M. • 28.08.2019
Antwort von Sabine Barthel AfD • 13.10.2022
die Inanspruchnahme einer bezahlten Leistung setzt voraus, dass der Leistungsempfänger diese auch erwerben möchte. Bei zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sendern sehe ich dieses Prinzip als nicht gegeben an