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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Justus F. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Justus F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Bevor ich meine Frage stelle möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen dass ich genrell gegen jede Art von Drogen bin.

Darum würde ich sie gerne fragen wieso es nicht möglich ist die harten Drogen Nikotin und Alkohol ebenfalls unter das BtMG zu stellen, da sie meiner Meinung ebenfalls die Kriterien bezüglich Sucht und körperlichen Schäden erfüllen.

Wieso nehmen Sie, als die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die einen lobenswerten Kampf gegen Drogen in unserer Gesellschaft führt, in diesen Fällen Rücksicht auf wirtschaftliche und traditionelle Interessen.

Diese endlosen Diskussion, ob zum Beispiel Cannabis legalisiert werden soll oder ob Salvia Divonorun legal bleiben soll , finden meiner Meinung doch nur statt, da genauso schädliche Drogen einen legalen Status in unserem Lande genießen und sich die Konsumenten der oben genannten Drogen ungerecht behandelt fühlen, was ich auch verstehen kann.

Hierbei möchte ich nochmals betonen dass ich auf der einen Seite Ihre Regelungen bezüglich ,, Rauchergesetz bzw. Zigaretten und Alkopops ab 18" befürworte andererseits, wie gesagt, nicht nachvollziehen kann, dass Sie sich nicht für ein generelles Verbot dieser höchstgradig gefährdenden Suchtmittel einsetzen.

Falls Sie dies nicht für nötig befinden, würde ich gerne von Ihnen erfahren worin Sie Unterschiede zu unter dem BtMG stehenden Suchtmittel sehen, die einen solchen Beschluss unnötig erscheinen lassen.

Ich hoffe sehr dass Sie meine Fragen beantworten werden.

Mit besten Wünschen,

Fischer

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Sehr geehrter Herr Fischer,

in Fachkreisen ist man sich einig, dass eine Einteilung in "harte" und "weiche" Drogen gesundheitspolitisch wenig sinnvoll ist. Sie wird zusehends abgelöst durch eine Einteilung in harten und weichen Drogengebrauch. Ein harter Gebrauch von Suchtmitteln führt fast unweigerlich zur Abhängigkeit. Jede psychische Störung dieser Art, definiert als ein seelischer und eventuell auch körperlicher Zustand krankhaften Verlangens, ist mit einer seelischen beziehungsweise körperlichen Abhängigkeit von einem Suchtmittel verbunden. Neben den bekannten stoffgebundenen Süchten, bei denen die Abhängigkeit an ein Suchtmittel wie zum Beispiel Heroin, Alkohol, Medikamente oder andere chemischen Substanzen gebunden ist, gibt es diverse nicht stoffgebundene Süchte, die sich beispielsweise in exzessivem Spiel, Einkauf oder auch Arbeit manifestieren.

Die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung stützt sich auf die vier bewährten Säulen von Prävention, Therapie, Hilfe und Angebotsreduzierung. Aus meiner Sicht sind die Information der Bürger sowie ein effektiver Jugendschutz als wesentliche Bestandteile präventiven Gesundheitsschutzes von besonderer Bedeutung. Zugleich setze ich mich für den Ausbau von Therapie- und Hilfsmaßnahmen ein. In erforderlichem Umfang wird die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung durch restriktive Maßnahmen ergänzt. Die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellten Stoffe gliedern sich in a) nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, b) verkehrsfähige aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel sowie c) verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Jede dieser Kategorien unterliegt besonderen rechtlichen Regelungen, die in ihrer Gesamtheit auf den präventiven Gesundheitsschutz der Bevölkerung ausgerichtet sind.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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