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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Harald I. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Harald I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bätzing,

mit Erstaunen las ich auf Spiegel Online von Ihrem Vorhaben, Spiele wie World of Warcraft erst für Volljährige zugänglich zu machen. Sie stützen sich dabei auf eine Studie des kriminologischen Instituts dessen Direktor Herr Christian Pfeiffer ist. Dieser ist in Spielerkreisen nicht gerade als konstruktiver Medienpartner bekannt, zumal er immer an vorderster Front steht, wenn gegen sog. Gewaltspiele gehetzt wird.

Ob diese Studie folgedem nun objektiv genug ist, sei dahingestellt. Ich hätte aber dennoch gerne gewusst, warum die SPD sich so medienfremd präsentiert und gerade für Jungwähler immer uninteressanter wird. Darum meine Frage:

- Haben Sie auch andere Studien bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt, oder nur die des kriminologischen Institutes?
- Befürworten Sie persönlich auch das Verbot sog. "Killerspiele"? Hier hätte ich gerne gewusst, warum ich als mündiger Bürger mir vorschreiben lassen muss, was ich zu konsumieren habe und was nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Harald Iken

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Iken,

Jugendliche, die "World of Warcraft" spielen, verbringen pro Tag im Vergleich zu Spielern anderer Computerspiele durchschnittlich 88 Minuten mehr am PC. Jeder dritte Junge, der "World of Warcraft" spielt, verbringt mehr als 4,5 Stunden pro Tag damit. Wer so viel Zeit mit einem Spiel verbringt, dem fehlt sie letztlich für echte soziale oder sportliche Aktivitäten, und auch für das Lernen für die Schule oder den Beruf. Die WoW-Version "Wrath of the Lich King" belohnt außerdem ethisch äußerst fragwürdige Verhaltensweisen des Spielers, wie das Eliminieren (unbewaffneter) Menschen, das Foltern gefangener, also wehrloser Gegner, und das Veranstalten von Besäufnissen. Dadurch wird die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefährdet. Eine Heraufsetzung der Altersgrenze kann hier helfen und wird daher von mir befürwortet. Am Recht Erwachsener, sich frei zu entscheiden, ändert sich dadurch nichts.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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