Frage an Ruth Busl von Barbara S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Busl,
durch einen Bekannten habe ich erfahren, dass ehrenamtliche Helfer vom Roten Kreuz in Bezug auf Verdienstausfälle und Freistellungen gegenüber ihren Kollegen bei der Feuerwehr benachteiligt werden. So kann es sein, dass ein Rotkreuzhelfer extra Urlaub nehmen muss um an einem langwierigen Einsatz teilnehmen zu können. Durch eine solche Ungeleichbehandlung wird doch ehrenamtliches Engagement verhindert.
Wie wollen Sie diese Ungerechtigkeit lösen?
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Schulze-Fuchs
Liebe Frau Schulze-Fuchs,
herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte, weil auch mir diese Problematik am Herzen liegt.
Sie haben vollkommen Recht! Diese unfaire Behandlung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern muss schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Die Ehrenamtlichen von Feuerwehr, THW, Wasserwacht, Rotem Kreuz und all den anderen Rettungsdiensten leisten einen unverzichtbaren Dienst bei Notfällen. Deshalb sollten sie für ihre Leistungen auch gleich behandelt werden. Dabei geht es überhaupt nicht um eine monetäre Entschädigung.
Aber weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber dürfen Nachteile durch die ehrenamtliche Arbeit erleiden. Wer seinen Arbeitsplatz verlässt, um anderen Menschen in Not zu helfen, darf nicht benachteiligt werden. Gleiches gilt auch für die Arbeitgeberseite: Wer seinen Mitarbeitern ehrenamtliche Hilfsdienste ermöglicht, darf nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Neueste medizinische Erkenntnisse und moderne Geräte sowie Hilfsmittel benötigen spezielle Einweisungen und damit auch immer wieder neue Schulungen. Nur eine ständige Fortbildung garantiert die bestmögliche und schnellste Rettung und sichert Menschenleben. Ehrenamtliche Helfer müssen unbestritten die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden und neue Rettungstechniken zu erlernen.
Wer Menschen in Not hilft, muss vom Staat unterstützt werden, egal welche Uniform er trägt. Denn schließlich leisten sie alle einen unbeschreiblich wichtigen Beitrag zu jeder Gemeinschaft.
Deshalb werde ich mich als Landtagsabgeordnete für eine völlige Helfergleichstellung einsetzen, damit auch die ehrenamtlichen Helfer angemessene Ansprüche auf Freistellung, Versicherung und Entgeltfortzahlung erhalten. Dies ist nur möglich, wenn wir das Anfang des Jahres beschlossene Retterfreistellungsgesetz in ein Helfergleichstellungsgesetz erweitern. Die Freien Wähler haben diesbezüglich bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen entsprechenden Antrag gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Busl