Frage an Ruth Alpers von Falk S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Alpers,
seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. In den vergangenen sechs Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Dem gegenüber stehen massive, diskriminierende Benachteiligungen, z.B. im Adoptionsrecht, im Erbschaftsteuerrecht (unterschiedliche Freibeträge) und bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung). Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 € zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich. Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch im Beamtenrecht werden mir und meinem Lebenspartner bisher der Familienzuschlag und andere Leistungen verwehrt, die meinen verheirateten und ebenfalls kinderlosen Kolleginnen und Kollegen zuerkannt werden.
Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage liegt die Bundesrepublik Deutschland in Europa weit hinter anderen Ländern zurück – man könnte auch sagen, wir sind eins der Schlusslichter in Europa, was die Akzeptanz alternativer Lebensformen und deren gesetzliche Gleichstellung angeht. Hieraus resultiert meine konkrete Frage:
In welcher Weise setzen Sie persönlich sich auf Bundes-, Landesebene und in ihrem Wahlkreis zurzeit für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein?
Mit freundlichen Grüßen
Falk Siede
Sehr geehrter Herr Siede,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
GRÜNE stehen für eine gerechte Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung oder anderen Unterschieden die gleichen Chancen auf Teilhabe und individuelle Verwirklichung haben.
So war es maßgeblich die Grüne Bundestagsfraktion, die sich für das Lebenspartnerschaftsgesetz eingesetzt hat. Ich muss Ihnen natürlich recht geben, dass damit noch keine wirkliche Gerechtigkeit erreicht wurde. Die GRÜNE Landtagsfraktion ist sich dessen bewußt, und wird sich deshalb weiterhin für mehr Gerechtigkeit einsetzen. Ich zitiere Ihnen dazu einen Absatz aus dem GRÜNEN Wahlprogramm zur Landtagswahl 2008:
"GLEICHE RECHTE FÜR SCHWULE UND LESBEN
Das Lebenspartnerschaftsgesetz war ein Meilenstein, um Schwule und Lesben als selbstverständlichen Teil unserer Gesellschaft anzuerkennen. Aber es muss weitergehen. Wir wollen die volle Gleichstellung! Dazu müssen Erb- und Adoptionsrecht geändert werden...."
(Das ist nachzulesen auf: http://www.gruene-niedersachsen.de/cms/default/dokbin/207/207608.kapiteliv.pdf im Teil IV auf Seite 116)
Ich hoffe damit Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, und stehe Ihnen für Nachfragen oder weitere Fragen gerne bereit.
Viele Grüße
Ruth Alpers