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Rudolf Kujath
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Frage von Simon W. •

Frage an Rudolf Kujath von Simon W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Kujath,

da Sie sich in meinem Stadtbezirk um einen Sitz im Deutschen Bundestag bewerben, möchte ich gerne von Ihnen wissen, wie Ihre Meinung zu folgenden Themen ist:

1. Wie stehen Sie zur Vorratsdatenspeicherung, wie sie im „Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ geregelt wurde?

2. Wie stehen Sie zum „Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“?

3. Welche Meinung haben Sie zur ePetition von Frau Franziska Heine „Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009“?

4. Wie stehen Sie zum Vorhaben der EU-Kommission ein Abkommen mit den USA aushandeln, das Washington dauerhaften den Zugriff auf Bankverbindungsdaten des Finanzdienstleisters Swift sichert?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Rudolf Kujath
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Simon Wittwer,

ich möchte Ihnen zunächst für Ihr Interesse an meiner Person danken. Ich bin zwar kein Experte für Internet- oder Rechtspolitik, dennoch möchte ich Ihre Fragen der Reihenfolge nach wie folgt beantworten:

1.
Grundsätzlich ist es bei jeder staatlichen Maßnahme notwendig, die Freiheitsrechte des Einzelnen zu wahren, auf der anderen Seite jedoch dem Sicherheitsanforderung vieler Bürger gerecht zu werden. Insoweit stellt die Vorratsdatenspeichung, wie jede rechtliche Regelung, durchaus einen Eingriff in die Freiheitsrechte dar. Auf Grund der von Ihnen angesprochenen Richtlinie war die Bundesrepublik gehalten, diese in innerstaatliches Recht umzusetzen. Dabei ist es in Brüssel gelungen, dass in die Richtlinie keine noch längeren Speicherfristen oder die Möglichkeit der Erstellung von Bewegungsbildern während eines längeren Telefongespräches aufgenommen werden. Das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat haben den Vermittlungsausschuss angerufen, um eine Nachbesserung bei der Differenzierung bei Berufsgeheimnisträgern (Abgeordnete, Geistliche, Strafverteidiger/Rechtsanwälte, Journalisten) zu erreichen. Gegen das Gesetz sind Verfassungsbeschwerden anhängig, so dass im Wege der einstweiligen Anordnung die Herausgabe von Vorratsdaten eingeschränkt wurde. Ich hoffe, dass wir in der nächsten Legislaturperiode mit einer SPD-geführten Bundesregierung auch die Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand stellen. Wie Sie wissen, ist gerade bei den unionsgeführten Ministern ein gewisser Hang zur staatlichen Datenerhebung und Einschränkung von Freiheitsrechten zu verzeichnen. Diesen kann ich inhaltlich nicht nachvollziehen.

2.
Sie wissen sicher, dass das Gesetz federführend von der Familienministerin vorangetrieben worden ist. Straftaten im Internet dürfen nicht zugelassen und müssen verfolgt werden. Ob das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie mittels Stoppschild geeignet ist, Straftaten zu verhindern, sehe ich kritisch. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und deshalb können schon heute solche und andere Straftaten im Internet strafrechtlich verfolgt werden. Das Strafgesetzbuch gibt dies her. Ich sehe die Gefahr, dass sich das Gesetz zum Einstieg in eine Zensur im Internet entwickeln könnte. Wobei ich ausdrücklich betone, dass Kinderpornographie und Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung unnachgiebig verfolgt werden müssen. Mir fehlt für solche Taten jedes Verständnis und ich will alles daran setzen, dass das Internet hierfür nicht missbraucht wird.

3.
Die Petition richtet sich gegen das unter 2. genannte Gesetz. Ich begrüße es grundsätzlich, dass Frau Heine und die Petenten die Möglichkeit nutzen, sich mit ihrem Anliegen an den Bundestag zu wenden. Gerade die große Beteiligung macht deutlich, dass es zu dem Gesetz erheblichen Diskussionsbedarf gibt. Dies nehme ich sehr ernst und werde im Falle meiner Wahl in den Bundestag mit den zuständigen Fraktionskollegen sprechen, um das Gesetz und seine Wirksamkeit auf den Prüfstand zu stellen.

4.
Ich sehe jeden Eingriff in die persönlichen Kernbereiche des Einzelnen ohne konkreten Anlass als schwer zu begründen an. Dies gilt auch für die von amerikanischen Sicherheitsbehörden immer wieder und immer mehr geforderten Datenerhebungen von EU-Bürgern. In den USA hat insbesondere durch die Bush-Regierung eine hysterische Angst vor dem Missbrauch von Daten Platz ergriffen. Ich erwarte, dass die Bundesrepublik und die Europäische Union die Interessen und die Grundrechte unserer Staatsbürger wahrt. Datenschutz darf nicht nur eine Plattitüde sein, sondern muss auch und besonders von den staatlichen Stellen ernst genommen werden. Gehen Sie davon aus, dass ich alles daran setzen werde, um zu verhindern, dass ein entsprechendes Abkommen zwischen den EU und der USA zustande kommt.

Es grüßt Sie herzlich,

Ihr Rudolf Kujath