Frage von Jürgen L. • 15.03.2006
Frage an Rudolf Köberle von Jürgen L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Köberle,
nach meinen Informationen sind Sie unter anderem auch Aufsichtsratsvorsitzender der SWEG.
Davon ausgehend möchte ich Ihnen als Busfahrer der SWEG über grobe Arbeitgeberpflichtverletzungen berichten. Die SWEG hat mir gekündigt, gegen diese Kündigung habe ich Klage erhoben. Die Sweg verlor auch die Berufung und wurde kostenpflichtig verurteit. Das Gericht stellte fest dass die Kündigung unwirksam ist, und grobe Arbeitgeberpflichtverletzungen vorlagen.
Bevor ich nun weitere Maßnahmen ergreife möchte ich Sie fragen inwieweit Sie hier als Vermittler auftreten können.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Littig
Antwort ausstehend von Rudolf Köberle CDU