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Frage von Siegfried S. •

Frage an Rudolf Dettweiler von Siegfried S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dettweiler !

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben kurz vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode das "Zugangserschwernisgesetz" beschlossen, um damit angeblich die Herstellung von Kinderpornographie einzuschränken.

Dieses Gesetz nach Ansicht vieler Experten in Teilen verfassungswidrig. Schon das Zustandekommen des Gesetzes scheint nicht korrekt zu sein, da das Gesetz in der beschlossenen Form keine Erste Lesung im Bundestag hatte. Auch wird bezweifelt, daß der Bund hier Gesetzgebungskompetenz hatte, da es sich offensichtlich um ein Gesetz handelt, welches sich nicht - wie die Bundesregierung behauptet - um Wirtschaftsangelegenheiten, sondern um die innere Sicherheit kümmert, für die die Gesetzgebungskompetenz bei den Bundesländern liegt. Auch die Tatsache, daß das Gesetz keinen Richtervorbehalt für die durch es möglichen Maßnahmen vorsieht, wird kritisiert. Auch daß das BKA hier Polizei und Richter ist, wird kritisiert.

Die Bundesregierung behauptet unermüdlich, daß dieses Gesetz keine Infrastruktur für eine Filterung des Internets in Deutschland aufbaue und daher keine Zensur des Internets durch dieses Gesetz ermöglicht wird. Das LG Hamburg hat in einem Urteil vom 12.11.2008 - Az.: 308 O 548/08 - ausgeführt, daß einem Provider eine Sperre einer bestimmten Seite nicht zuzumuten sei, weil der Aufwand für die Einrichtung der Sperre nicht zumutbar sei. Nun müssen die Provider nach dem beschlossenen Gesetz eine Voraussetzung für eben solche Sperren schaffen. Es wird nicht lange dauern, bis die Gerichte Sperrwünsche von Dritten - also ohne staatlichen Auftrag - stattgeben, da ja die Infrastruktur dafür vorhanden ist.

Sind Sie bereit, sich im Falle Ihrer Wahl in den Bundestag dafür einzusetzen, daß das Gesetz sofort ausgesetzt wird?

Sind Sie weiter bereit, die zwischen dem BKA und mehreren Providern abgeschlossenen Verträge als verfassungswidrig anzusehen und für deren sofortige Stornierung zu sorgen ?

Mit freundlichen Grüßen
S. Schlosser

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schlosser,

um Ihnen eine ausführliche Antwort zu Ihrer Frage geben zu können, sammle ich derzeit weitere Informationen zu diesem Gesetz.

Danach werde ich mich mit separater Nachricht dazu äußern.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und grüße Sie aus Charlottenburg,
Rudolf Dettweiler