Rudi Schabl
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Frage von Thomas P. •

Frage an Rudi Schabl von Thomas P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Anfang dieses Jahres (21.02.2017) wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die große Koalition im Bundestag verändert. Mit dieser Änderung haben sich verschiedene Teilnehmer des Diskurses kritisch auseinander gesetzt, z.B. die ZDF Kabarettsendung 'Die Anstalt' von 16.05.2017 (nachzusehen z.B. bei Youtube). Für den Hintergrund stellen die Macher der Sendung einen sogenannten 'Faktencheck' als PDF zur Verfügung.

'Die Anstalt' hat dabei massive Vorwürfe gegen das Gesetz erhoben, u.a.

* Wurde die Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Vorgaben der EU (Richtlinie für Leiharbeit) in Frage gestellt
* Betroffenen geraten, sich einer Klage vor dem EuGH von Prof. Wolfgang Däubler anzuschließen
* Bemängelt, dass das Gesetz im Ganzen nicht zu 'Equal-Pay' führt, sondern statt dessen - durch Schaffung einer Vielzahl von Ausnahmetatbeständen - 'Equal-Pay' sogar verhindert.
* Die Öffnungsklausel für die Tarifparteien scharf kritisiert. (Mit Unterstützung der IG Metall ist es so z.B. möglich geworden, die Leiharbeitzeit sogar auf 48 Monate zu verlängern!)

Mich würde folgendes interessieren:

* Welche Grundsätze für die Bezahlung von Leiharbeit sollen gelten? Was ist mit 'Equal-Pay'? Wie soll das erhöhte Risko von Leiharbeitern, nicht weiter beschäftigt zu werden, finanziell ausgeglichen werden?
* Wie verträgt sich die unterschiedliche Bezahlung derselben Tätigkeit mit dem Leistungsgedanken in unserer Gesellschaft?
* Wie soll sich der Markt zur Arbeitnehmerüberlassung in den nächsten Jahren weiter entwickeln? Soll er - wie in den letzten Jahren - weiter wachsen? Oder soll er stärker eingeschränkt werden? Durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen soll das erreicht werden?

Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Pasch,

Leiharbeit muss auf ein Mindestmaß beschränkt werden, Ebenso muss die Bezahlung so sein, dass vom ersten Tag an der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit gewährt wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass später auch eine gerechte Rente bezahlt wird. Große Arbeitgeber behaupten, dass Auftragsspitzen nur mit Leiharbeitnehmern abgefangen werden können. So wird der Eindruck vermieden, dass es später heißt, dass Arbeitgeber XY viele Arbeitnehmer entlassen muss. Was hindert die Arbeitgeber daran, selbst Personal einzustellen? Nur die Gewinnmaximierung! Meine Meinung: WERTSCHÄTZUNG STATT WERTSCHÖPFUNG! Arbeitnehmerüberlassung sollte rigoros eingeschränkt werden. Arbeitnehmer brauchen langfristige berufliche Perspektiven. Wie soll sonst eine sichere Lebens- und Familienplanung mit diesen Zeitarbeitsverträgen und niedrigen Löhnen möglich sein? Viele Auszubildenden werden nach Abschluss nicht mehr oder mit Zeitarbeitsverträgen (sogar staffelweise) weiter beschäftigt. Die jetzigen niedrigen Löhne, also die Erwerbsarmut, führt in Zukunft zur Altersarmut, wenn nicht jetzt schon gerechte Löhne gezahlt werden und die gesetzliche Rentenversicherung auf eine solide Basis gestellt wird. Es kann nicht sein, dass eine Arbeitnehmerin 45 Jahre Vollzeit gearbeitet hat und noch Kinder erzogen hat, eine durchschnittliche Rente von etwa 800 Euro (wenn überhaupt) bekommt.