Frage an Rosa Maria Haschke von Christian P. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Haschke,
kürzlich veröffentlichte das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung (ISW) ein Schülerkostengutachten Thüringen über die Ermittlung der schulformbezogenen Kosten an öffentlichen Schulen in Thüringen und Vergleich mit den Finanzhilfebeiträgen für Schulen in freier Trägerschaft.
Als Vater von zwei Kindern, welche an Schulen in freier Trägerschaft unterrichtet werden, betreffen mich die Ergebnisse dieses Gutachtens sehr direkt.
Mit Bezug auf die anstehenden Landtagswahlen interessiert mich daher dringend, wie Sie zu den Aussagen des Gutachtens Stellung beziehen und welche Pläne es gibt, die gesetzlichen Vorgaben zur Kostenübernahme in Zukunft transparent und tatsächlich zu erfüllen.
Für ihre Rückmeldung möchte ich mich bereits jetzt bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ch. P.
Sehr geehrter Herr P.,
Schulen in freier Trägerschaft sind ein wertvoller Teil der Bildungspluralität und sind durch das Grundgesetz geschützt. Da ich selbst an der Gründung des Christlichen Gymnasiums in Jena mitgewirkt habe, ist mir die Gesamtthematik sehr geläufig. Schon das Steinbeiß-Gutachten hat vor einigen Jahren eine Gerechtigkeitslücke offenbart, die durch das jetzige Gutachten untermauert wurde.
Die derzeitige Landesregierung gibt eine Steigerung der Landeszuwendungen von 135 auf 185 Mio an, verschweigt aber, dass darin auch die wachsende Schülerzahl, somit auch eine wachsende Personalzahl und Tarifsteigerungen enthalten sind. De facto ist zu konstatieren, dass freien Schulen in Thüringen unterfinanziert sind.
Sie fragen nach den Lösungsansätzen. Ziel muss sein, die freien Schulen aus der Bittsteller-Situation rauszunehmen. Sie müssen auskömmlich finanziert werden. Ein erster Schritt wäre, sich auf transparente Berechnungsgrundlagen zu einigen. Nur dann können die im Schulfinanzierungsgesetz angegebenen Mittel für Schüler an freien Schulen in Höhe 80% der Schüler an staatlichen Schulen auch nachvollziehbar überprüft werden. Ein neues Landesparlament hat die Aufgabe, das am 31.12.2020 auslaufende Gesetz zur Schulfinanzierung zu novellieren. Dabei muss als Maßstab gelten: Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft muss sachgerecht, transparent und planbar sein.
Sie dürfen darauf vertrauen, in mir - im Falle einer Wahl in den Thüringer Landtag - eine Streiterin für die Belange der Schulen in freier Trägerschaft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rosa Maria Haschke