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Frage von Andreas L. •

Frage an Ronny Meier von Andreas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Einkünfte von Abgeordneten (Diäten) werden von mir als unverhältnismäßig hoch empfunden. So kann ich es auch nicht gerecht empfinden, das die Abgeordnete darüber selbst entscheiden. Kein Arbeitnehmer kann über sein Gehalt selber abstimmen, was aber sicher sehr witzig wäre.

Das Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts stammt aus dem Jahr 1975 und betont das sie die Einkünfte transparent darlegen müssen. Das ändert aber nichts an der Tatsache das hier großzügig über Steuergelder zum eigenem Vorteil entschieden wird.
Wie ist denn Ihre Meinung dazu?

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Antwort von
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Sehr geehrter L.,

Ihre Frage hat dazu geführt, dass ich mich erstmals intensiv mit dem Diätengesetz beschäftigt habe.

Zunächst möchte ich auf einen guten Beitrag von Prof.Dr.Hans Herbert von Arnim unter http://www.focus.de/politik/deutschland/umstrittenes-diaetengesetz-wie-die-selbstbediener-aus-dem-bundestag-auch-noch-die-kontrollen-ausschalten_id_4000807.html hinweisen.

Augenscheinlich sichern sich die Abgeordneten des Bundestages ein ausgezeichnetes Einkommen. Die Diät als solche ist nicht schon hoch genug. Gleichzeitig sichert man sich im Rahmen o.g. Gesetzes(§17) diverse Zulagen, die ein Bürger des Mittelstandes nicht einmal als Monatsbruttoeinkommen verbuchen kann. Hier besteht Handlungsbedarf. Es bedarf einer generellen Überarbeitung des Diätengesetz um mehr transparenz für den Bürger zu schaffen. Da es der Bundestag ist, der Gesetze erlässt, welche der Bundesrat absegnet, wird es schwer, einen "Chef" zu finden, der die Lohnerhöhung absegnet. Denkbar wäre eine Regelung im Rahmen der Volksabstimmung festzulegen, oder besser noch, das Gesetz abzuschaffen und den Gewerkschaften im Rahmen eines Tarifvertrages zuzuordnen. Haben Sie sich mal gefragt, welcher Arbeitnehmer/-in oder Arbeiter/-in sein Einkommen kraft Gesetz erhält?

Es grüßt Sie herzlicht

Ronny Meier