Frage an Rolf Stöckel von Fati Y. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Stöckel,
ich habe Ihre Ausführungen mit Interesse gelesen. (Schade dass hier im Gegensatz zu meinem früheren Wohnort Hamburg so wenig Bürger dieses Medium nutzen) .
Ihre Antwort zum Thema Gesundheitsschutz für Gastro-Mitarbeiter hat mich etwas irritiert. Ich habe gelernt, dass der Arbeitsschutz Bundes- und nicht Länderangelegenheit ist. Bin ich da falsch informiert oder hat sich rechtlich etwas geändert? Sind Sie nicht bzw. fühlen Sie sich nicht als Abgeordneter für die Gesundheit der Gastro-Beschäftigten zuständig?
Auch als Raucher ärgert es mich maßlos, wenn Leute in Restaurants zur Zigarette greifen. (Gutes Benehmen ist halt nicht jedermanns Sache). Nun habe ich natürlich die Chance, ein anderes Lokal aufzusuchen, aber der Mitarbeiter???
Schade, dass Sie sich hier nur auf die Landesregierungen verlassen.
Sehr geehrter Herr Yoldas,
natürlich tragen Arbeitgeber grundsätzlich Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des gesetzlichen Arbeitsschutzes, der vom Bundesgesetzgeber vorgegeben wird. Für die Bedingungen in öffentlichen Gaststätten sind aber die Bundesländer im Rahmen der Gaststättenverordnungen zuständig. Ich bin der Meinung, dass auch Arbeitnehmer/innen auf dem Markt entscheiden können, ob sie in Raucher- oder Nichtrauchergaststätten arbeiten wollen. Niemand darf gezwungen werden, sich dem Tabakrauch auszusetzen oder andere gesundheitsschädliche Tätigkeiten aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Stöckel