Frage an Rolf Stöckel von Alice Z. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Stöckel!
Auch der Dümmste weiss: Rauchen ist nicht nur schädlich für den Raucher selbst, sondern auch für den passiv-rauchenden Nichtraucher.
Der Bund hat die Kompetenz, Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren zu bewahren. Da stellt sich schon die Frage, weshalb in allen Betrieben nichtrauchende Beschäftigte geschützt werden müssen - außer in der Gastronomie.
Warum eigentlich? Sind Gastro-Mitarbeiter Menschen 2. Klasse?
Nach den verwässerten Beschlüssen der Landesregierungen frage ich Sie: Was gedenken Sie zum Schutz der Gastro-Mitarbeiter zu tun oder wollen Sie nicht dazu beitragen das Zweiklassenrecht zu beseitigen?
Sehr geehrte Frau Zimmermann,
im Grundsatz gebe ich Ihnen Recht und der Nichtraucherschutz, den der Bund in seiner Zuständigkeit regeln kann, wird in dieser Woche auch in Ihrem Sinne geregelt werden. Die Frage des Nichtraucherschutzes in Gaststätten, und damit auch der Beschäftigten dort, wird nach einer Vereinbarung zwischen Bundesländern und Bundesregierung jeweils in den Bundesländern geregelt. Die SPD-Landtagsfraktion in NRW hat sich ebenfalls für ein konsequentes Rauchverbot in Gaststätten ausgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Stöckel