Würden Sie sich nach Ihrer Wahl in den Deutschen Bundestag für eine Anhebung des Kündigungsschutzes bei angemieteten Eigentumswohnungen und Eigenbedarf des Vermieters einsetzen?
Sehr geehrter Herr Döll,
im Wahlkreis München-Ost wohnend, bereite ich mich derzeit auf die Bundestagswahl vor und ermittle derzeit meine Tendenz zur Zweitstimme. Ich gehöre keiner Partei mehr an.
Es ist zu verzeichnen, dass bei der angestrengten Wohnungssituation in Deutschland die Anmeldung von Eigenbedarf bei Eigentumswohnungen stark zugenommen hat. Während nach Umwandlung öffentlich geförderten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und deren Verkauf bei Anmeldung von Eigenbedarf das Gesetz eine Kündigungsfrist von 10 Jahren vorsieht, beträgt sie ansonsten - je nach Zeit der bisherigen Anmietung gestaffelt, lediglich maximal 9 Monate. Dies steht in keinem Verhältnis zueinander.
Ich beabsichtige nach der Bundestagswahl die Einreichung einer entsprechenden Online-Petition an den Deutschen Bundestag und würde gerne Ihre Position zum Thema kennenlernen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für diese Fragestellung. Auch ich sehe hier eine notwenidgkeit die Gesetzeslage zu schärfen.
Ihren mir bereits mitgeteilten Vorschlag würde ich so unterstützen und bei Einzug in den Bundestag dafür werben.
"Ich sehe hier also den Bedarf, auch nach dem 8. Jahr eine weitere Staffelung der
Kündigungsfrist, beispielsweise um einen Monat pro Bezugsjahr zu verlängern. Dies würde
bei 20 Jahren eine Absicherung um ein Jahr und 9 Monaten bedeuten, wobei natürlich durch
eine Abfindungszahlung des Eigentümers diese Frist mit Einverständnis des Mieters verkürzt
werden kann".
Für evtl. Rückfragen sthe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf-Peter Döll
Direktkandidat WK 217 München-Ost Freie Wähler