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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Michael N. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Müzenich,

mein siebenjähriger Sohn ist seit mehreren Jahren von Eltern-Kind-Entfremdung betroffen.
Das bedeutetet, dass er mich als seinen Vater nicht sehen darf, weil die Mutter im familiengerichtlichen Verfahren die Strategie der Hochstrittigkeit verfolgt, ihn bewusst in einen Loyalitätskonflikt führt und die zuständigen deutschen Behörden (Jugendamt und Familiengericht) diesen psychischen Missbrauch des Kindes nicht erkennen wollen und keine geeigneten Maßnahmen ergreifen, um diesen abzuwenden.
Mir ist bewusst, dass das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung ideologisch aufgeladen ist und von einigen Interessengruppen als nicht existenz gewertet wird. Allerdings hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte seit Jahren in zahlreichen Entscheidungen Eltern-Kind-Entfremdung als psychischen Missbrauch an Kindern anerkannt. 1300 Studien und Forschungsergebnisse kommen hinzu. Weiteres erfahren Sie unter https://www.genug-traenen.de/

Mfg N.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

wir wollen allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder, auch nach Trennung und Scheidung der Eltern, ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen. Dafür wollen wir gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. 

Weiter werden wir in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken. Die Hürden für die Nichtzulassungsbeschwerde werden wir senken, sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichter*innen gesetzlich verankern. 

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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