Antwort von Rolf-Jürgen Picker
CSU
• 22.05.2014

(...) Dieser Punkt muss im Sinne des Europäischen Rechtes, der Europäischen Grundrechte, dem Europäischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der finanziellen Realisierbarkeit geprüft werden. Grundsätzlich begrüße ich somit eine enge Zusammenarbeit mit der USA . Eine derartige Zusammenarbeit gehört zu einem Gesamtkonzept einer guten Zusammenarbeit der europäischen Staaten der EU und der NATO mit Russland ,China ,Indien, Arabien ,Afrika ,Südamerika ,Canada und Australien. (...)

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