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Rolf Hempelmann
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Frage von Torsten W. •

Frage an Rolf Hempelmann von Torsten W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hempelmann,

danke für Ihre ausführliche Antwort vom 14.10.08. Sie schrieben dort:
"Auch darüber hinaus bleibt die Position der SPD-Bundestagsfraktion unverändert: Ein Abschuss entführter und mit Unschuldigen besetzter Flugzeuge bleibt aus unseren Augen verfassungsrechtlich unzulässig. Es darf keine Abwägung von Leben gegen Leben geben. Wir sprechen uns auch gegen eine Legalisierung des Einsatzes der Bundeswehr zum zivilen Objektschutz und erst recht gegen eine Mobilisierung der Bundeswehr gegen Demonstranten aus."
Als ich das las, war ich einen Moment lang sehr überrascht. Die SPD-Position ist keinesfalls unverändert, wie Sie behaupten. 2004 haben Sie das Luftsicherheitsgesetz verabschiedet, was für absolut diesen Zweck geschaffen wurde. Die gesamte SPD-Fraktion, Ihre Person mit eingeschlossen, hat das Gesetz beschlossen und damit den gesetzlichen Rahmen geschaffen, um Passagierflugzeuge abzuschießen. Erst das Bundesverfassungsgericht hat das glücklicherweise verboten.

Wie darf ich daher Ihre Behauptung verstehen? Gedenkt die SPD, ihre Meinung noch häufiger zu ändern? Was unterscheidet das vom BVerfG verbotene Luftsicherheitsgesetz von der Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes, davon mal abgesehen, dass durch die GG-Änderung nicht nur Flugzeugabschüsse möglich sind, sondern eine Vielzahl von Anwendungsszenarien denkbar sind?

Darf ich Ihre Antwort auch so verstehen, dass Sie das 2004 von der Rot-Grünen Regierung beschlossene Luftsicherheitsgesetz für einen Fehler halten? Wenn ja, wieso haben Sie das nicht rechtzeitig eingesehen, zum Beispiel als Opposition, Bundesrat und Verfassungsrechtler Ihr Vorhaben kritisiert haben?

Mit freundlichen Grüßen,
Torsten Wagner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) von 2004 ist in der Tat ein Gesetz von Rot-Grün mit dem Ziel, auf mögliche terroristische Bedrohungen in der Luft oder von See reagieren zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2006 jedoch entschieden, dass eine wie in § 14 LuftSiG vorgesehene Abschussermächtigung für Flugzeuge, die als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Karlsruher Richter stellten dabei das Recht auf die Unversehrtheit unschuldigen Lebens heraus. Und eben daran halten wir uns nach wie vor. Dass wir diese Entscheidung im Gegensatz zu Teilen der Union respektieren und mittragen, haben wir in der öffentlichen Diskussion seither hinreichend deutlich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Hempelmann