Frage an Rolf Hempelmann von Irmgard R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Hempelmann!
Sie haben oder hatten ja viel mit dem RWE-Konzern zu tun. Meine Berechnung des ALG II dauerte etwas. Sofort kam jemand um mir den Strom abzustellen. Doch von was soll man das bezahlen, wenn sich die ARGE ewig Zeit lässt mit dem Bescheid und der Auszahlung ? Ein Vorschuß wurde abgelehnt, weil die ARGE dazu angeblich nicht verpflichtet sei. Kann man das bei den Energiewerken mal ändern?! Und kann man es nicht so handhaben, dass die ARGE einen Vorschuß leisten müssen, bis der Antrag bearbeitet und bewilligt wurde ?!
Und noch eine Frage: Energieunternehmen spenden gerne an Parteien. Ist Ihres Erachtens dieser Lobbyismus ok? Ich meine überall ist davon die Rede, dass Energiekonzerne sehr viel an Parteien spenden. Kann man das Parteispendengesetz nicht ändern?
Mit freundlichen Grüßen
Irmgard Resch
Sehr geehrte Frau Resch,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 4. April und die darin enthaltenen Fragen, die ich gerne der Reihe nach beantworte.
In meiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter und insbesondere als energiepolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gehört es u.a. zu meinen Aufgaben, in allen Fragen von energiepolitischer Bedeutung Ansprechpartner für Medien, Fachverbände, Unternehmen der regenerativen und konventionellen Energiewirtschaft aber auch für die energieverbrauchende Industrie zu sein. Darüber hinaus gehende Verbindungen zu dem von Ihnen genannten Unternehmen habe ich nicht.
Das von Ihnen angesprochene Problem der Stromabschaltungen – der Bund der Energieverbraucher spricht in diesem Zusammenhang von jährlich 800 000 Fällen – ist auch von uns erkannt worden. Grundsätzlich gilt, dass die Stromkosten für Bezieher der Grundsicherung bzw. des ALG II von der Regelleistung erfasst sind, die zuständigen ARGEs aber in Notsituationen Vorschüsse oder Darlehen zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung gewähren können. Dennoch glaube ich, dass es sich lohnt, genauer darüber nachzudenken, wie ein wirksamerer Schutz der Betroffenen realisiert werden kann. Als Arbeitsgruppe Energie der SPD-Bundestagsfraktion haben wir deshalb eine Projektgruppe eingesetzt, die u.a. im Dialog mit den Verbraucherverbänden Vorschläge zur Lösung dieses Problems erarbeiten soll. Bei Interesse halte ich Sie gerne über die von der Projektgruppe vorzulegenden Lösungsansätze auf dem Laufenden.
Zum Thema Parteispenden von (Energie-)Unternehmen meine ich, dass es vor allem auf ein hohes Maß an Transparenz ankommt, mit dem zuletzt am 22. Dezember 2004 geänderten Gesetz über politische Parteien haben wir diesem Transparenzgedanken Rechnung getragen. Seitdem gilt, dass Spenden über 10 000 Euro unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders im Rechenschaftsbericht der Parteien ausgewiesen werden müssen. Spenden über 50 000 Euro sind unverzüglich dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen und von diesem zeitnah unter Angabe des Spenders zu veröffentlichen. Darüber hinaus bin ich mir nicht sicher, ob Ihre Annahme, dass insbesondere Energieunternehmen als Parteispender auftreten, zutrifft. Bislang hat der Bundestagspräsident in der aktuellen Legislaturperiode insgesamt 39 Spenden oberhalb von 50 000 Euro ausgewiesen. Davon entfielen lediglich zwei Spenden auf ein Unternehmen, das auch im Energiesektor tätig ist. Einen akuten Handlungsbedarf zur Änderung des Parteiengesetzes kann ich daher nicht erkennen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten weiter geholfen zu haben und verbleibe mit
Freundlichen Grüßen
Rolf Hempelmann