Frage an Rolf Hempelmann von Christian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Hempelmann,
ich spreche sie heute auf das aktuelle Thema Rauchverbot an, ich finde die Diskussion steht kopf, weil wenn man sich die Zahlen rauchender und nicht-rauchender Menschen in Deutschland anguckt dann drängt sich mir unweigerlich eine Frage auf.
Ca. 30 % der Menschen sind Raucher, ca. 70 % Menschen sind dementsprechend Nichtraucher, wieso nimmt man an, man könne mit Rauchern mehr Umsatz/Gewinn in Kneipen, Restaurants usw. machen wenn man dies noch nie getestet hat. Der europaweite Trend geht zum Rauchverbot, das Europaparlament drängt mittlerweile auf Veränderungen, kann sich Deutschland davon ausklammern ? Ich besuche mittlerweile höchst selten Kneipen usw., höchstens im Notfall z.B. bei der jährlichen Vereinsversammlung, ich weiß wovon ich spreche ich war früher selber Raucher. Ich bitte sie und ihre Kollegen von der Union nur einmal kein angeblich wirtschaftsfreundliches Votum abzugeben, denn das tun die Politiker meiner Meinung nach schon viel zu oft. Wie ich oben beschrieben habe könnte sich aber gerade das Votum für ein Rauchverbot als wirtschaftfreundlich herausstellen.
Steht im Grundgesetz nicht auch das sie „zum Wohle des Volkes handeln“ sollen, aber das ist Theorie, nur ein Stück Papier, findet so etwas bei irgendeinem Politiker noch eine Anwendung heute ? Lobbygruppen befriedigen das ist doch das Geschäft der Politiker!
mfg christian Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf der Internetseite abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich für ein bundesweites Rauchverbot aussprechen.
Meine Fraktion und ich nehmen die Gesundheitsgefahren, welche von den im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffen ausgehen, sehr ernst. Die gesicherte Erkenntnis, dass Passivrauchen ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt, ist in unserer Gesellschaft und auf politischer Ebene angekommen.
Eine Gruppe von SPD-Parlamentariern war Ende des Jahres 2006 Initiator eines Antrages im Deutschen Bundestag zum Schutz vor Passivrauchen. Dieser Antrag wurde letztendlich von einer Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt und unter der Drucksachennummer 16/2730 in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Zum jetzigen Zeitpunkt muss leider festgestellt werden, dass die Umsetzung des politischen Willens für mehr Nichtraucherschutz nicht so einfach ist, wie von einer Mehrheit unserer Bevölkerung gewünscht. Nach Einschätzung der Bundesministerien der Justiz und des Inneren ist der Bundesgesetzgeber nicht befugt, generelle Rauchverbote auszusprechen.
Auf Bundesebene wurde heute ein Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet, das ein Rauchverbot in allen Gebäuden des Bundes und im öffentlichen Personenverkehr umfasst. Außerdem wurde der Jugendschutz verschärft, in dem die Abgabe von Nikotin für Jugendliche unter 18 Jahren verboten wurde.
Regelungsprobleme gibt es u.a. in dem von Ihnen angesprochenen Bereich der Gastronomie, da das Gaststättenrecht im Regelungsbereich der Länder liegt. Am 23.3.2007 haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit der Thematik der Einführung von Rauchverboten zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens befasst. Sie hatten sich zum Ziel gesetzt, einheitliche Schutzregelungen u.a. für den Bereich der Gastronomie zu finden. Ein Regelungsflickenteppich sollte vermieden werden.
Mit Blick darauf, dass nach der Vorstellung unserer Fraktion die Gesamtbevölkerung, also auch alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden sollen, sind die Arbeitsergebnisse auf Landesebene derzeit eher enttäuschend. In einzelnen unionsgeführten Bundesländer wie Niedersachsen, dem Saarland und eben auch Nordrhein-Westfalen waren Sonderlösungen im Gespräch, von den aber zumindest Niedersachsen schon wieder abrückte.
Die SPD-Landtagsfraktion von Nordrhein-Westfalen hat ein Passivraucherschutzgesetz initiiert, das vorsieht, Rauchen in öffentlichen Gebäuden, in Gaststätten und im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs zu verbieten. Dieser Entwurf wurde in einer Anhörung von Sachverständigen am 18. Mai überwiegend unterstützt. Zwar wollen auch CDU, FDP und GRÜNE einen Nichtraucherschutz realisieren, doch die Koalitionsfraktionen möchten es den Gastwirten überlassen, ob sie ihr Lokal als Nichtraucher- oder Rauchergaststätte betreiben wollen. Ich bin aber zuversichtlich, dass sich die Koalition dem eindeutigen Votum der Experten und vor allem dem Willen der Nordrhein-Westfalen nicht dauerhaft wird entgegenstellen können.
Ich persönlich bin im übrigen nie Raucher gewesen und werde das entsprechende Bundesgesetz unterstützen. Ihr Vorwurf des Lobbyismus zugunsten der Tabakindustrie liegt insofern neben der Sache.
Mit freundlichem Gruß