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Frage von Georg H. •

Frage an Rolf Hempelmann von Georg H. bezüglich Jugend

Das Kölner Urteil zur strafrechtlichen Beurteilung religiös motivierter Beschneidung hat viel Staub aufgewirbelt. Dabei bin ich etwas entsetzt, mit welcher Eile plötzlich eine gesetzliche Regelung gefunden werden muss, die eine solche Beschneidung von einwilligungsunfähigen Kindern weiterhin straffrei stellen ( resp. ausdrücklich erlauben) soll. Werden Sie dafür eintreten, dass die UN-Kinderrechtskonvention ( hier besonders Art. 24 (3) hinreichend beachtet wird?

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Sehr geehrter Herr Herrmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich unterstütze Ihre Sicht, dass ein derartig komplexer Sachverhalt wie die gesetzliche Regelung religös motivierter Beschneidungen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Abwägung verschiedener Argumente und Rechtsgüter (Elternrecht, Kinderrecht, Religionsfreiheit) geregelt werden muss.

Auch wenn durch die Berichterstattung zur Plenarsitzung am 19. Juli der Eindruck eiligen Handelns erweckt wurde, kann ich Ihnen versichern, dass der Meinungsbildungsprozess zu diesem Thema innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion noch am Anfang steht. Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Diskussion sowie eine Bewusstseinsbildung für die elemantaren Prinzipien unserer Gesellschaft - Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Hierzu wird die SPD-Bundestagsfraktion ihren Beitrag leisten.

Ich bin der Überzeugung, dass wir im Zuge dieses Diskussionsprozesses darauf zu achten haben, dass bestehende Gesetze und internationale Übereinkommen umgesetzt und eingehalten werden. Hierzu zählt auch der von Ihnen angesprochene Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention, nach dem für Kinder gesundheitsschädliche überlieferte Bräuche abzuschaffen sind.

Darüber hinaus erachte ich es für wichtig, diese Diskussion mit allen gesellschaftlichen und religiösen Gruppen in gegenseitigem Respekt zu führen.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Hempelmann, MdB

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Sehr geehrter Herr Herrmann,

wir befinden uns am Anfang einer parlamentarischen Debatte über eine gesetzliche Regelung der Beschneidung von Säuglingen und Kindern. Der Bundestag hat die Bundesregierung Anfang Juli aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Diesen Entwurf werden wir mit der gebotenen Sachlichkeit und dem Respekt vor den verschiedenen Positionen ausführlich diskutieren.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich noch nicht - und schon gar nicht abschließend - positioniert. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir darauf achten werden, dass bestehende internationale Übereinkommen umgesetzt und eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Hempelmann