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Rolf Hempelmann
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Frage von Martin A. •

Frage an Rolf Hempelmann von Martin A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hempelmann,

wie stehen sie zu einer Neubewertung des Cannabisverbots für
Erwachsene?

Der Unterschied der oftmals von der Bundesregierung gegenüber dem des Alkohols und Cannabis gemacht wird, ist derjenige, das Alkohol traditionell als Droge in der Gesellschaft aktzeptiert und intergriert ist, ebenso wie Tabak. Das aber gerade diese beiden Genusssmittel, die dazu auch noch beworben werden dürfen, für die Gesellschaft nicht nur jährlich tausende von Toten, sondern auch noch weiteren empflindlichen sozialen Schaden anrichten, wird meist von vorneherein vom Tisch gefegt. Es wird auch falsch argumentiert, dass Cannabis auch bei geringen Mengen sehr sehr hohe Abhängigkeiten schaffen würde. (Frau Dr. Merkel ging auf eine Frage vom DHV ein, bei 3:48) http://www.youtube.com/watch?v=Y2-fYVIHAhU&feature=player_embedded#at=329 http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/unwissen-schafft-irritation Der 2. Link führt zu einem Brief von Dr. med. Grotenhermen, der sich direkt auf diese Videobotschaft bezieht.

Hanfkonsumenten, die in die Schusslinie der Exekutive geraten, haben zu einem nicht geringen Teil Behandlungen über sich ergehen zu lassen, die die Verhältnismässigkeit der Rechtsausübung in der BRD in Frage stellt. Der Pranger auf dem Marktplatz des Mittelalters ist der der Öffentlichkeit geworden,stellt man fest,dass Polizei am Arbeitsplatz des Beschuldigten auftaucht,Hausdurchsuchungen unter den Augen von Nachbarn etc. durchführt oder mit StVo übergebühr gegen Cannabiskonsumenten, die wohlgemerkt unberauscht gefahren sind, vorgegangen wird. Führerscheinverlust, MPU drohen, obwohl der Straftatbestand der Trunkenheitsfahrt oft nicht gegeben ist, da keine wissenschaftlich fundierten Höchstwerte für den THC Gehalt im Blut empfohlen sind. Cannabiskonsumenten, darunter auch viele Patienten, möchten die Nähe zur organisierten Kriminalität meiden,sie wünschen sich einen ehrlicheren Umgang mit dem Hanf.

MfG

M. Adams

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Adams,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist nicht für die Legalisierung von Cannabis, denn wir sehen Cannabis nicht als grundsätzlich harmlose Droge an. Dies bestätigten auch die Experten in der Anhörung am 25. Januar 2012. Sie bekräftigten, dass Cannabis keine harmlose Substanz ist. Regelmäßiger und intensiver Cannabisgebrauch könne zu körperlichen und psychischen Erkrankungen, negativen sozialen Konsequenzen und zu Schäden für andere Personen führen.

Der Cannabis-Konsum bei jungen Menschen ist zwar leicht rückläufig, doch immer noch auf einem relativ hohen Niveau. Der Wert für die jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren, die mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert haben, lag im Jahre 2010 immer noch bei 35,0 Prozent. Das zeigt der aktuelle Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung (2011). Junge Männer kommen auf Werte von 41,0 Prozent, junge Frauen auf 28,8 Prozent. Und sogar 12- bis 15-Jährige haben bereits eine nennenswerte Konsumerfahrung. Eine Legalisierung wird diesen Konsum nicht einschränken. Daher hält die SPD-Bundestagsfraktion an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest. Die dieser Haltung entsprechenden Regelungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stehen für uns daher derzeit nicht zur Disposition.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Entkriminalisierung Süchtiger ein. Eine Legalisierung von Drogen ist aber etwas anderes als die Entkriminalisierung der Süchtigen. Im Bereich von Cannabis wollen wir eine bundeseinheitliche Geringe-Mengen-Regelung. Diese Regelungen in den Ländern sind zum Teil unterschiedlich und die Verurteilungen in den jeweiligen Gerichtsbezirken variieren teilweise erheblich. Die letzte SPD-geführte Bundesregierung hat als Reaktion auf die so genannte "Haschisch-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts von 1994 bei den zuständigen Landesjustizministerien insbesondere die Festlegung einer "geringen Menge" für den Eigenkonsum angeregt. Diese scheiterte vor allem an der starren Haltung der unionsgeführten Bundesländer. Noch immer erachten die Justizminister der Länder eine bundesgesetzliche Regelung für nicht notwendig. Jedoch würde eine einheitliche Definition für den Eigenbedarf von Cannabis und eine entsprechende Konkretisierung von § 29 Absatz 5 und § 31a BtMG ein großer Fortschritt sein. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher eine bundeseinheitliche Spezifizierung von sog. "geringen Mengen" in § 29 Absatz 5 und § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Hempelmann, MdB