Portrait von Rolf Hempelmann
Rolf Hempelmann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Rolf Hempelmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wilfried D. •

Frage an Rolf Hempelmann von Wilfried D. bezüglich Recht

Stimmt es,das weder der Bundestag in seiner Gesamtheit noch der Bundesgerichtshof bis heute die Urteile des sogenannten Volksgerichtshofes als unrechtmässige Schandurteile,die gegen die allgemeingültigen Menschenrechte verstossen,gebrandmarkt hat und den teilnehmenden Richtern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit den Prozess gemacht hat? (Siehe Urteil gegen Sophie Scholl und Angehörige und alle weiteren Urteile)

Portrait von Rolf Hempelmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Druse,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur NS-Justiz und deren Aufarbeitung in der Bundesrepublik Deutschland. Zu Beantwortung dieser Anfrage war eine umfangreiche Recherche erforderlich, die ich beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in Auftrag gegeben habe und die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch genommen hat.

Sie baten um Auskünfte, ob es stimme, dass weder der Deutsche Bundestag noch der Bundesgerichtshof bis heute die Urteile des sogenannten Volksgerichtshofes (zum Beispiel gegen Sophie Scholl und anderen Angehörigen der studentischen Widerstandsgruppe „Weiße Rose“) als unrechtmäßige Schandurteile, die gegen die allgemeingültigen Menschenrechte verstießen, „gebrandmarkt“ hätten. Des Weiteren möchten Sie wissen, ob den an obigen Urteilen beteiligten Richtern der Prozess gemacht worden sei.

Nach Sichtung der recherchierten Unterlagen, Darstellungen und Forschungsberichten kann der erste Teil Ihrer Anfrage verneint werden. Sowohl der Deutsche Bundestag als auch der Bundesgerichtshof haben sich wiederholt zum Unrechtscharakter der Volksgerichtshofentscheidungen bekannt. So beschäftigte sich der Deutsche Bundestag zum Beispiel auf Antrag der SPD (Drucksache 10/116) mit der Nichtigkeit der Entscheidungen des „Volksgerichtshofs“ und der „Sondergerichte“ im NS-Regime - um nur ein Beispiel zu nennen. Die Urteile gegen die Mitglieder der studentischen Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ wurden am 28. Mai und 15. Juni 1946 aufgehoben (Bayerisches Gesetz Nr. 21 und Baden-Württembergisches Gesetz Nr. 29). Deren Aktivitäten wurden damit als rechtens anerkannt. Der 3. Senat des Bundesgerichtshofs entschied in einem Urteil vom 28. Juni 1958, dass Verfahren vor dem Volksgerichtshof „mit Rechtsprechung nichts zu tun“ gehabt hätten. Entscheidungen des Volksgerichtshofs seien pauschal als Unrecht anzuerkennen und als nichtig zu betrachten. Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Februar 1957 erklärt, dass die Aufhebung von Urteilen aus der NS-Zeit verfassungskonform ist.

Zum zweiten Teil der Frage: Den Richtern, Beisitzern und sonstigen Helfern des Volksgerichtshofs ist, soweit sie nicht in den letzen Kriegstagen wie der Vorsitzende des Volksgerichtshofs Roland Freisler umkamen, zwischen 1947 und 1984 der Prozess gemacht wurden. Allerdings erschienen teilweise die verhängten Strafen als zu milde. Insgesamt kann nach einer vorsichtigen Gesamtbewertung die Aufarbeitung und die Auseinandersetzung in den vergangenen Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland als angemessen angesehen werden. Die Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes kann ich Ihnen auf Anfrage per Post zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Hempelmann, MdB