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Rolf Hempelmann
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Frage von Edwin E. •

Frage an Rolf Hempelmann von Edwin E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

sehr geerter Heer
ich Edwin Engel habe eine Frage zum Verkehrsrecht ich habe jetzt schon das drite mal die Mpu mitgamacht und wieder keine positives gutachten erhalten . trozdem ich schwartz auf weiss belege vorlegen kann das ich schon über zwei Jahre kein Probelm mit Alkohol habe . die beim Tüv wollen noch zusatlich eine 6 monatige kontrolle haben aber da ich auf meine Fahrerlaubnis angewiesen bin um meine Familie zu ernehren und ich schon einen Arbeitsplatz verloren habe brauche ich mein Führerschein .

Jetzt meine Frage
gibt es nicht wie in meinen fall eine ausnahme genemigung zum führen eines Fahrzeuges
danit ich nicht wieder meine arbeit verliere schlieslich kann ich ärtztliche Gutachten vorlegen .

mit feundlichen guß
E.Engel

Portrait von Rolf Hempelmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Engel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Anfrage teilte mir das zuständige Bundesverkehrsministerium folgendes mit:

Eine wie von Ihnen gewünschte Ausnahmegenehmigung darf nicht erteilt werden. Dem oftmals geäußerten Wunsch, bei der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis neben den rechtlichen auch soziale und sonstige persönliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, kann nicht Rechnung getragen werden, denn entscheidend ist allein die Frage der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Insofern muss das Interesse des Einzelnen hinter dem Recht der Allgemeinheit auf Verkehrssicherheit zurückstehen. Ich bedauere, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rolf Hempelmann, MdB