Frage an Rolf Harlinghausen von Matthias L. bezüglich Recht
Sehr geerhter Herr Harlinghausen,
Es geht mir -als MItglied im Hamburger Fürsorgeverein- um die aktuelle Novellierung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetz.
Leider fehlen bei der Gesetzvorlage die Experten (auch Fürsogeverein)!!
Es geht um langfristige Verbesserung der Situation Straftäter zu Resozialisieren.
Ich frage Sie daher sehr geerhter Herr Harlinghausen, was Sie tun können, damit mit der nötigen Sorgfalt auch Experten und Sachverständigen zu der Vorlage angehört werden?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Latteyer
Sehr geehrter Herr Latteyer,
für Ihre Frage danke ich und möchte Ihnen wie folgt antworten: Während seiner Sitzung vom 28.06.07 hat der Rechtsausschuss der Bürgerschaft beschlossen, eine Expertenanhörung zum Hamburgischen Strafvollzugsgesetz durchzuführen, bei der einige von den drei Fraktionen benannte Sachverständige zu hören sind.
Bereits während der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs wurden eine Reihe von Verbänden und Institutionen beteiligt, die mit der Arbeit des Strafvollzuges in Verbindung stehen.
Der Entwurf wurde z.B. dem Weißen Ring, den Berufsverbänden der Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, dem Landesverband Hamburgischer Strafvollzugsbediensteter, den Kirchen, der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe Regionalgruppe Nord, der Agentur für Arbeit, den Freien Wohlfahrtsverbänden (ASB,AWO,Caritas,DRK,Diakonisches Werk), den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB und DBB) sowie dem Forum Hamburger Straffälligenhilfe mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt.
Naturgemäß fielen die abgegebenen Stellungnahmen -in Abhängigkeit von den jeweiligen eigenen Interessen und Standpunkten- unterschiedlich aus.
Wenn auch, im Hinblick auf die Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs, nicht allen Wünschen und Vorschlägen gefolgt werden konnte, fanden jedoch eine Reihe von Anregungen Eingang in den Entwurf.
Mit den besten Grüßen
Rolf Harlinghausen