Frage an Roland Wuttke von Ronald D. bezüglich Verteidigung
Sehr geehrter Herr Wuttke,
mein Freund ist Ausländer, Palästinenser. Vor kurzem wurde er wegen Volksverhetzung zu einer empfindlichen Strafe verurteilt (er glaubt, dass im Holocaust weit weniger Juden vergast wurden als allgemein angenommen).
Wenn ich das NPD-Parteiprogramm richtig verstehe, ist er ein "krimineller Ausländer" und müsste nach Parteimeinung abgeschoben werden.
1. Halten Sie die Verurteilung für richtig?
2. Sollte er abgeschoben werden?
3. Wie sollen kriminelle Deutsche behandelt werden?
Aufgrund des Falls meines Freundes weiß ich nicht mehr, was ich wählen soll. Vielleicht können mir Ihre Antworten helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ronald Drill
Sehr geehrter Herr Drill,
sicherlich werden Sie verstehen, daß ich mich zu der Thematik "Holocaust" nicht äußern werde. Der §130 StGB ist das Einfallstor des Gesinnungsterrors in das Strafrecht. Geschulte Staatsanwälte warten nur darauf, daß sich Menschen (in der irrigen Annahme in Deutschland herrsche Meinungsfreiheit) hierzu mit unzulässigen Meinungen äußern. So ist es wohl auch Ihrem Freund ergangen. Da der §130 StGB (ebenso wie z.B. der § 86 StGB) ein politischer Paragraph ist, würde ich Menschen, die hiernach verurteilt werden nicht als Straftäter im klassischen Sinne sehen. Ansonsten gilt, wie auch BK Schröder schon forderte: "Kriminelle Ausländer raus". Kriminelle Deutsche sind abzuurteilen und müssen ihre Strafe im Lande verbüßen.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Wuttke