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Roland Riese
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Frage von E. H. •

Frage an Roland Riese von E. H. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Riese,

Ich erbitte Auskunft über die Anzahl an Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe, die aufgrund ihres Alters Anspruch haben auf eine Regelaltersrente nach dem ALG, diese jedoch nicht beanspruchen können, da sie die Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens nach § 21 ALG nicht vollzogen haben / nicht nachgewiesen haben?
Wenn möglich erbitte ich diese Angabe in Personen unterschieden nach Unternehmer und fiktiver Unternehmer ( in der Regel die Ehefrau eines Landwirts die ihre Rente nicht ausgezahlt bekommt weil ihr Ehemann als Eigentümer seinen Betrieb nicht gemäß § 21 ALG abgegeben/verkauft/verpachtet oder stillgelegt hat und sie deshalb abhängig ist von ihrem Ehemann.
Ist die Hofabgabeklausel § 21 ALG nicht heute im Jahr 2012 längst überholt, überfällig und muss vom Gesetzgeber abgeschafft werden??? Die heutigen Rentenbezieher haben ihre Beiträge doch selbst während ihrer Berufstätgikeit gemäß Gesetz SELBST eingezahlt.

Mit freundlichen Grüßen
E.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau H.,

mit großem Interesse habe ich Ihre Email gelesen.

Die von Ihnen angefragten Detailinformationen liegen mir als Abgeordneten nicht vor. Ich bin aber zuversichtlich, dass Sie die Daten bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erhalten werden.

Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte ALG ist als Bundesgesetz einer unmittelbaren Gestaltung durch die Landtage nicht zugänglich. Deswegen empfehle ich Ihnen sich wegen der Zeitgemäßheit der Hofabgabeklausel an die Bundestagsfraktion zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Roland Riese MdL