Frage an Roland Riese von Jan B. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Herr Riese,
in einigen Bundesländern herrscht die Rauchwarnmelderpflicht. In den Letzten Wochen und Monaten häufen sich nun die Gerüchte über die Einführung in NIedersachsen.
Wann kann mit der "längst überfälligen" Pflicht in Niedersachsen gerechnet werden und wie werden die Übergangsfristen aussehen?
Guten Tag, Herr Busekrus!
Unter der Drucksachennummer 16-3195 hat die Landesregierung den niedersächsischen Landtag den von der Landesregierung beschlossenen Entwurf einer Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vorgelegt. Dieser Entwurf befindet sich nun im parlamentarischen Beratungsverfahren, dessen Dauer unbestimmt ist. § 44 Abs. 5 des Entwurfes sieht vor, daß bis zum 31. Dezember 2015 bisher bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen. Ob diese Vorschrift nach der parlamentarischen Beratung unverändert die Zustimmung des Landtags erhält, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Riese