Frage an Roland Richwien von Gisbert S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Richwien,
wie ist Ihre Meinung zur Computergebühr der GEZ? Hat Ihre Partei das mit zu verantworten?
Ich soll als kleiner Selbstständiger mit einem äußerst geringen Monatseinkommen künftig für meinen internefähigen Computer eine zusätzliche GEZ-Gebühr von 5,76 €/Monat zahlen, obwohl ich für meinen Fernseher bereits normal zahle. Die GEZ begründet das damit, dass mein Fernseher privat, mein Computer aber dienstlich genutzt werde. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag spricht aber nur von einem "nicht ausschließlich privatem Bereich". Da ich meine freiberufliche Tätigkeit (Übersetzen) aus Kostengründen von zu Hause aus betreibe, ist meine gesamte Wohnung ein solcher "nicht ausschließlich privater Bereich". Mein Arbeitszimmer ist so klein, dass ich darin keine Kunden empfangen kann. Ich muss sie im Wohnzimmer empfangen, wo mein Fernsehgerät steht. Außerdem nutze ich meinen Computer selbstverständlich auch privat. Eine willkürliche Trennung in dienstliche und private Nutzung ist also völlig gesetzwidrig. Mein erster Widerspruch wurde abgeleht.
Was sagen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Steinhäuser,
ich sehe wie Sie die Erhebung der Computergebühr sehr kritisch und weiß, dass in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion diese Gebühr äußerst umstritten war. Gerade die Belastung für Selbständige, die hier bis zu dreimal herangezogen werden können, ist ein Argument gegen diese Gebühr. Die von Ihnen geschilderte Situation ist mir aus meinem Bekanntenkreis bekannt. Dieses System der Finanzierung ist im Zuge des technischen Fortschritts in die Jahre gekommen und es sollte über alternative Finanzierungsmodelle für die öffentlich-rechtlichen Sender nachgedacht werden.
Dafür werde ich mich einsetzen, wenn ich als Abgeordneter die Möglichkeit dazu habe.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Richwien