Frage an Roland Richwien von Henning R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Richwien,
wie stehen Sie zur Einführung der Tobin-Steuer resp. der Spahn-Steuer?
Und was würden Sie mit den ca. 380 Mrd. (380.000.000.000,00) Euro Einnahmen ( bei 0,1% ) im Euroraum bewirken?
Danke für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Ratajzak,
die sog. Tobin-Steuer ist ein Vorschlag des Nobelpreisträgers James Tobin und beinhaltet den Vorschlag einer Steuer auf Devisentransaktionen. Ziel von James Tobin war es, etwas Sand in das Getriebe internationaler Finanzmärkte zu streuen. Damit sollten spekulative Kapitalbewegungen eingedämmt und kurzfristige Devisentransaktionen unrentabel gemacht werden. Zudem sollte damit erreicht werden, Wechselkursschwankungen zu begrenzen, die nicht auf fundamentalen Wirtschaftsdaten basieren und damit im Ergebnis eine stärkere realwirtschaftliche Verankerung der Finanzmärkte erreicht werden.
In der wissenschaftlichen Diskussion wurde herausgearbeitet, dass die Einführung einer Tobinsteuer nur bei weltweiter Erhebung effektiv durchführbar sein kann. Gerade angesichts globaler Finanzmärkte würden ansonsten die Marktteilnehmer auf Finanzplätze ohne Tobinsteuer ausweichen. Im Ergebnis würde damit eine Schwächung des inländischen Finanzmarktes einhergehen.
Zudem wäre zu erwarten, dass die Tobinsteuer durch Schaffung neuer Finanzinstrumente (z.B. durch Derivate) umgangen werden könnte und daher die Regulierung ständig versuchen müsste, den Neuerungen auf den Märkten durch enge Regulierung einzufangen. Des Weiteren wäre es nicht möglich, „schlechte“ von „guten“ Kapitalbewegungen zu unterscheiden. Denn es sollten nach Tobin nur die grenzüberschreitenden Transaktionen besteuert werden, die den Tausch von Devisen ohne realwirtschaftlichen Bezug betreffen. So sollten beispielsweise viele inländische Unternehmen, die ihren Warenexport mit einem entsprechenden Devisengegengeschäft absichern, von der Tobin-Steuer befreit bleiben, da bei diesen Transaktionen das Währungsrisiko eliminiert werden soll. Schließlich kann die Tobin-Steuer zu Wohlfahrtsverlusten führen, sowie insgesamt Investitionen verteuern.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Tobin-Steuer im Zielkonflikt von Einnahmeerzielung und Lenkungsziel der Eindämmung spekulativer Devisentransaktionen steht: Je erfolgreicher die Devisenumsatzsteuer, desto weniger Steueraufkommen.
Die Börsenumsatzsteuer wurde zur Beseitigung des Wettbewerbsnachteils der deutschen Finanzmärkte bereits zum 1. Januar 1991 durch das Finanzmarktförderungsgesetz abgeschafft. Ihre Befürworter wollen mit der Steuer den kurzfristigen Handel mit Wertpapieren unattraktiv gestalten und langfristige Anlagestrategien fördern.
In elf EU-Ländern gibt es eine sog. „Transcation Tax“, deren Steuerhöhe zwischen 0,005 % und 1 % liegt. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass es in einem Großteil der Länder eine große Anzahl an Ausnahmeregelungen bei der Erhebung der Steuer gibt. Festzuhalten ist auch, dass kein europäischer Mitgliedstaat in den letzten 20 Jahren eine „Transcation Tax“ eingeführt hat. Selbst Länder, die die Steuer erheben, haben in den letzten Jahren Anpassungen vorgenommen. Der Trend sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch international geht eindeutig in Richtung Abschaffung der Börsenumsatzsteuer.
Folgende Argumente sprechen aus Sicht der Union gegen eine Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer:
- die Steigerung der Kapitalproduktivität wird beeinträchtigt,
- die Attraktivität der Aktie als Kapitalanlage auch für private Kleinanleger würde bei Einführung einer Börsenumsatzsteuer sinken, da die erzielbaren Renditen im Vergleich zu börsenumsatzsteuerfreien Anlagen gemindert würden,
- eine umfassende Besteuerung von Börsenumsätzen in Deutschland könnte zu einer erneuten Steuerflucht in andere Länder (z.B. Luxemburg, Österreich, oder Offshore Regionen) führen,
- die steigende Volatilität an den Märkten führt zu Verteuerung der Kapitalbeschaffung für Unternehmen,
- Schwächung der privaten Altersvorsorge wegen der mangelnden Attraktivität, in Aktien zu investieren,
- läuft dem Gedanken der EU-weiten Integration der Märkte zuwider,
- gemessen am fiskalischen Nutzen sind die Nachteile für Wettbewerb, Wachstum und Arbeitsplätzen besonders groß.
Fazit:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich - auch im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise – gegen die Einführung einer Tobin-Steuer oder Börsen-Umsatzsteuer ausgesprochen. Ich schließe mich dieser Meinung an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Roland Richwien