(...) Was ihre Frage nach dem Selbstvorschlagsrecht angeht, ist dies bei den jeweiligen Auszeichnungen und Preisen unterschiedlich geregelt. Dort wo es um einen Ehrenamtspreis geht, der mit einer kleinen Summe ausgelobt wird, halte ich es nicht für verwerflich, wenn sich Vereine oder auch Einzelpersonen darum bewerben, um diese Preise in ihre Arbeit zu investieren oder für ihre Arbeit und ihre Sache zu werben. Schließlich entscheidet am Ende in der Regel eine Jury, wer den Preis letztlich bekommen soll. (...)