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Roger Lewentz
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Frage von Klaus M. •

Frage an Roger Lewentz von Klaus M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Lewentz,
im Kreis Mayen-Koblenz haben wir vielfach das Problem der Barrierefreiheit, sei es an Bahnhöfen, an Bushaltestellen etc. In Kobern-Gondorf wurde der Bahnhof für 1,2 Millionen Euro umgebaut, aber Barrierefreiheit wurde hier nicht geschaffen. Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde hier nachträglich, eventuell mit Hilfe des Landes, Barrierefreiheit zu schaffen?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Meurer

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Sehr geehrter Herr Meurer,

im Nachgang zu dem von der DB Station&Service AG im Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes erfolgten Umbau der Verkehrsstation des Bahnhofs Kobern-Gondorf bestünde nach Angaben der DB S&S AG grundsätzlich die Möglichkeit, die Verkehrsstation im Rahmen eines kommunalen Projektes - unter dem Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit - noch mit zwei Aufzügen auszurüsten und somit barrierefrei zu erschließen. Dies würde jedoch zum einen hohe Kosten verursachen, die durch die Gemeinde und ggf. Fördermittel finanziert werden müssten und zum anderen Folgekosten nach sich ziehen, die ggf. auch noch von der Gemeinde zu tragen wären.

Mit Blick auf die derzeitigen Reisendenzahlen am Bahnhof Kobern-Gondorf (montags - freitags rd. 380 Einsteiger am Tag) stellt sich die Frage, ob eine Maßnahme in dieser Größenordnung wirtschaftlich vertretbar wäre. Nicht zuletzt auch mit Blick auf die Verschuldung der Gemeinde (2012: 1,654 Mio. € bzw. 520 €/Einwohner) würde eine solche Investition und deren Folgekosten den Haushalt der Gemeinde auf Jahre hinweg belasten und damit ihren finanziellen Handlungsspielraum für andere kommunale Vorhaben stark einschränken.

Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung des Landes an Bahnhofsvorhaben weisen wir darauf hin, dass die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fördermittel in den kommenden Jahren den folgenden Rahmenbedingungen unterliegt:

Die Haushaltslage im Förderbereich der baulichen Anlagen des ÖPNV/SPNV ist sehr angespannt. Aufgrund verschiedener anstehender Entscheidungen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fördermittel kann sich die Situation weiter verschlechtern (z. B. die anstehende Revision bei den Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz). Vor diesem Hintergrund können künftig nur noch Fördermittel für besonders dringliche Fördervorhaben eingesetzt werden.

Hierzu zählen in erster Priorität die in der Rahmenvereinbarung für die Verbesserung der Funktionalität und Qualität der Personenbahnhöfe der DB Station&Service für den SPNV zwischen der DB S&S, dem Land und den beiden ZSPNV abgestimmten Bahnhofsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um rund 50 Bahnhofsmaßnahmen (Anlage 1.1 der Rahmenvereinbarung) mit einem Gesamtvolumen von über 100 Mio. €. Über die Rahmenvereinbarung hinausgehend stehen noch weitere dringend erforderliche und teilweise sehr kostenintensive ÖPNV-Maßnahmen an, deren Umsetzung ebenfalls durch das Land unterstützt werden soll.

Mit Blick auf die hohen Vorbelastungen aus früheren Haushaltsjahren und den bereits gesetzten zukünftigen Vorhaben könnte selbst bei Vorliegen der grundsätzlichen Förderfähigkeit keine mittelfristige Förderperspektive für einen barrierefreien Ausbau des Bahnhofes Kobern-Gondorf aufgezeigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Roger Lewentz

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