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Frage von Markus B. •

Frage an Roger Beckamp von Markus B.

Hallo,

wie stehen Sie zu dem am 01.10.2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsuchungsgesetz?

Viele Grüße
M. B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Borowiak,

die AfD steht für Meinungsfreiheit - auch und gerade im Internet. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz führt aber defacto zu einer erheblichen Einschränkung derselben. Seit Beginn der Debatte hat sich die AfD deshalb als entschiedene Gegnerin des Vorhabens positioniert. Und auch nach der Beschlussfassung beschäftigen wir uns weiter mit den erheblichen Folgen dieses zensurfördernden Eingriffs in die Grundrechte der Bürger. Einen guten Überblick dazu finden Sie online unterhttps://afdkompakt.de/tag/netzwerkdurchsetzungsgesetz/

Ich persönlich bin auf verschiedenen Kanälen im Internet und den sozialen Medien sehr aktiv, so z.B. auch aufwww.facebook.com/roger.beckamp.afd . Deshalb vertrete ich die diesbezügliche Position meiner Partei mit großer Leidenschaft. Die Freiheit der Rede darf nur durch die Strafgesetze beschränkt werden und nicht durch staatlich verordnete privatwirtschaftliche Zensurorgane, die nach überwiegend linken Maßstäben freihändig entscheiden, was angeblich "Hassrede" ist und was nicht. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig und einzigartig in demokratischen Rechtsstaaten westlicher Prägung. Das Gesetz gehört daher schnellstmöglich wieder auf die Müllhalde von Zensur und Obrigkeitsstaat.

Herzliche Grüße

Roger Beckamp

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