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Frage von Andreas B. •

Frage an Rodolfo Panetta von Andreas B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Panetta,

Ihr politisches Ziel einer Abschaffung der Privilegien von Politikern wird sicher breite Zustimmung finden. Meinen Sie damit jedoch beispielsweise auch Immunität und Indemnität, die immerhin vor politisch motivierter Strafverfolgung schützen sollen? Oder meinen Sie lediglich Aspekte wie den Umstand, dass Abgeordnete gratis den öffentlichen Personennahverkehr nutzen dürfen?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Blobel

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Antwort von
REP

Sehr geehrter Herr Blobel,

mit Ihrer Frage zeigen Sie bereits auf, wie vielschichtig und wie schwierig das Thema "Gleichstellung der Politiker" ist, wenn wir nicht in populistischen Forderungen verharren wollen, sondern an praktische Umsetzung denken.
Im Kern geht es mir darum, daß ein Politiker das Leben der einfachen Leute teilt, damit er den Sinn für die Wirklichkeit nicht verliert. Der Politiker soll einen durchschnittlichen, seiner Ausbildung entsprechenden Lohn erhalten. Er soll beim Arzt, bei der Rente und vor dem Finanzamt genauso behandelt werden wie sein Nachbar, der Arbeiter. Dem Politiker soll es weh tun, wenn die Mehrwertsteuer von 16 auf 19% ansteigt. Er soll unter der Ökosteuer und den anderen Zumutungen genauso leiden wie alle anderen Bürger. Die Politiker sollen ihre dienstlichen Bahnfahrten und ihre übrigen Aufwendungen einzeln abrechnen wie wir alle, dann merken sie endlich, wie sehr eine schwachsinnige Bürokratie uns belastet.
Die Immunität meint den besonderen und meist nur vorläufigen Schutz des Abgeordneten vor Strafverfolgung. Auf einen solchen strafrechtlichen Schutz, glaube ich, kann ein Abgeordneter verzichten, wenn ihm die Gleichstellung mit dem Normalbürger ein echtes Anliegen ist. Schwieriger wird es bei der Indemnität. Die Indemnität bewirkt, daß der Abgeordnete für die Folgen seines Abstimmungsverhaltens nicht mit seinem Privatvermögen haftet. Ein Parlament wäre bestimmt nicht mehr handlungswillig, wenn jeder Abgeordnete bei jedem Abstimmungspunkt über eigene vermögensrechtliche Konsequenzen nachdenken müßte. Heilsam wäre das in gewisser Weise schon: Abgeordnete würden sich zweimal überlegen, ob sie einer kriminellen Staatsverschuldung oder einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zustimmen könnten. Trotzdem wollte ich nicht so weit gehen. Schließlich haftet auch ein Beamter oder Angestellter im Normalfall nicht mit seinem Privatvermögen.

Mit freundlichem Gruß
Rodolfo Panetta