Frage an Robin Fleige von Wolfgang B. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
1. Wie werden Sie und Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass in BadenWürttemberg sichere Bleibeperspektiven für schutzsuchende Menschen
gewährleistet werden können?
2. Wie möchten Sie oder Ihre Partei sich dafür einsetzen, dass die aktuellen
Bleiberechtsoptionen verbessert werden?
3. Wie kann die gesellschaftliche Teilhabe von geflüchteten Menschen
verbessert werden (z.B. Zugang zu Wohnraum, Bildungschancen, Arbeit und
Ausbildung)
4. Wie möchten Sie und ihre Partei die Kommunen bei der Erfüllung dieser
Aufgabe unterstützen?
Volt als Partei und ich als Person bekennen sich uneingeschränkt zum
Grundrecht auf Asyl.
Als Gesamteuropäische Partei widerstrebt uns das mit dem Dublin-Abkommen
festgelegte Konzept zur Verteilung von Flüchtlingen in der EU. Stattdessen
fordern wir eine europäische Zusammenarbeit zur Aufnahme und Integration
von Flüchtlingen ins ganz Europa anhand eines Schlüssels abhängig von
Bevölkerung, Wirtschaft, Fläche und sonstigen Faktoren die die
Aufnahmekapazität beeinflussen.
Frage 1 und 2 beziehen sich größtenteils auf Bundesrecht, nicht
Landesrecht, Frage 3 auf Kommunale Umsetzung, daher sind die Antworten
möglicherweise teils nicht auf Landesebene umzusetzen.
1. Wir haben in Baden-Württemberg mittlerweile 33 Städte und Gemeinden, die
sich zum sicheren Hafen erklärt haben und bereit sind weitere Flüchtlinge
aufzunehmen. Diese Städte würden wir sowohl finanziell und organisatorisch
dabei unterstützen fluchtsuchenden Menschen zu helfen. Leider scheitert es
dabei aktuell weder an Gemeinden noch am Land BW, sondern am
Bundesinnenministerium, das sämtliche Unterstützung blockiert.
2. Wenn einem Menschen das Recht auf Asyl zusteht, muss dieses unter allen
Bedingungen auch erfüllt werden. Falls ein solches Recht nicht besteht,
muss ein anderer guter Grund vorliegen, um ein Bleiberecht zu gestatten.
Neben den bisherigen Bleiberechtsmöglichkeiten sollte eine Möglichkeit mit
dem Ziel der gelungenen Integration geschaffen werden, die nach einem
abgelehnten Asylantrag beantragt werden kann und so lange läuft, wie
gewisse Bedingungen eingehalten werden. Nach einer gewissen Zeit, kann
dieser anschließend nach Aufenthaltsgesetz §25b eine Aufenthaltserlaubnis
und später die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
3. Neben offensichtlichen Antworten wie "Mehr Deutschkurse" und
"Unterstützung bei der Jobsuche" ist es denke ich sehr wichtig zu beachten,
dass geflüchtete Menschen nicht nur die normalen Schwierigkeiten bei Job-
und Wohnungssuche haben, wie alle anderen, sondern auch gegen tiefliegenden
Rassismus ankämpfen müssen. Bei der Wohnungssuche muss also auch noch an
anderer Stelle gearbeitet werden. Die Städte könnten zum Beispiel eine
größere Menge Sozialwohnungen für Geflüchtete vorhalten. Da diese aber
ohnehin fehlen, sind wir schon beim Thema Wohnungsbau.
Des weiteren fehlt es massiv an Angeboten für Therapien für Geflüchtete.
Viele von ihnen haben in wenigen Monaten mehr durchgemacht als man es
erahnen könnte. Trotzdem haben viele Geflüchtete keine Möglichkeit eine
Therapie zu bekommen. Jeder Geflüchtete sollte die Möglchkeit bekommen und
angesichts einiger Vorkomnisse mit psychisch kranken Geflüchteten, wären
auch begrenzt verpflichtende Therapiesitzungen möglicherweise sinnvoll.
4. Als Land hat man nicht viel mehr Möglichkeiten die Kommunen in diesem
Bereich zu unterstützen, außer ihnen finanzielle Unterstützung sowie
Expertiese zur Verfügung zu stellen.
Daher wäre neben mehr Geld für aufnahmewillige Städte auch ein Netzwerk zum
Austausch zwischen Städten sinnvoll. Dort könnte analysiert werden, welche
Konzepte in welchen Bereichen besonders gut funktionieren und somit
landes-, bundes und europaweit die Qualität der Integration verbessert
werden.