Frage an Robert Schaddach von Detlev D. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Hr. Schaddach,
im Rahmen des Schallschutzprogramms baut der BBI Schalldämmlüfter in Räume ein, die reine Zuluftanlagen sind. Reine Zuluftanlagen pressen von aussen kalte Luft in den Raum und verdrängen die zuvor erwärmte Luft (Heizung oder Ofen), ohne dabei die Abluftführung zu beachten. Hierbei entstehen bis zu 90% höhere Heizkosten, es kann aber auch sein, dass die Raumfeuchtigkeit nicht abgeführt wird. Reine Zuluftanlagen erfüllen weder die Anforderungen der DIN 1946-6 noch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009/2012. Die Vorgaben gemäß DIN 1946-6 und der Energieeinsparverordnung erfüllen Zuluft-/Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung, sie sind nur teurer.
Warum müssen die Lärmgeschädigten auch noch bis zu 90% höhere Heizkosten und die laufenden Energiekosten für den Lüfter bezahlen.
Mit freundlichen Grüssen
Detering
Sehr geehrter Herr Detering,
ich habe Ihre Frage, die viele Bürger betrifft an den BBI weitergeleitet mit der Bitte um eine Stellungnahme dazu.
Ich würde mich freuen wenn, Sie mich in direkter Ansprache robert.schaddach@spd.parlament-berlin.de in einigen Tagen wegen der genauen Antwort ansprechen können.
Mit Dank und Grüßen
Robert Schaddach