Wann wollen Sie die Hessischen Beamten Verfassungskonform Bezahlen?
Sehr geehrter Herr C.,
der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat 2021 in seinem Urteil festgestellt, dass das hessische System der Beamtenbesoldung mindestens seit dem Jahr 2013 verfassungswidrig war. Auch nach der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung um jeweils drei Prozent in den Jahren 2023 und 2024 wird die Alimentation in Hessen anhand der Maßstäbe des Verwaltungsgerichtshofs noch unter dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestniveau liegen.
Leider hinterlässt Schwarz-Grün nicht nur im Bereich der Alimentation der Beamten, sondern auch im Bereich der Beamtenversorgung eine riesige Baustelle. So betragen die Pensionsverpflichtungen 86,3 Mrd. Euro sowie die Beihilfeverpflichtungen für Versorgungsempfänger 14,0 Mrd. Euro (Stand 31.12.2022). Diesen steht lediglich ein Sondervermögen (sog. Alterssparbuch Hessen) in Höhe von 5,1 Mrd. Euro gegenüber. Aufgrund der geringen jährlichen Einzahlungen auf das Alterssparbuch nimmt die Deckungslücke von inzwischen über 95 Mrd. Euro immer weiter zu. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Vorbehaltlich der dafür unumgänglichen Maßnahmen und der bestehenden Finanzlage hat die AfD Hessen im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung das Ziel, innerhalb der Legislaturperiode - aber spätestens im letzten Jahr - eine verfassungskonforme Alimentation sicher zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Lambrou