Frage an Robert Hochbaum von Uwe N. bezüglich Soziale Sicherung
sehr geehrter herr hochbaum,
wie sie wissen und vielleicht auch zugestimmt haben, darf der steuerzahler bis zum 67. lebensjahr arbeiten, soweit er dazu gesundheitlich fähig ist und nicht zuvor aus dem leben ausgeschieden.
sicher ist mir die regelung bei den abgeordneten und langjährigen mitgliedern des bundestages, sowie den beamten entgangen, wie die regelung für diese gruppen gilt, die letztlich von den steuergeldern und bis 67 arbeitenden bevölkerungskreisen lebt.
können sie mich freundlicherweise über diese regelung informieren?
mfg
u.n.
Sehr geehrter Herr Neumann,
herzlichen Dank für Ihre Mail vom 18. Januar an mich, die mir die Möglichkeit eröffnen, auf die Rente mit 67 näher einzugehen. Zu aller erst möchte ich Ihnen die Richtschnur für all unsere Entscheidungen in Sachen Rentenpolitik mitteilen: Richtschnur ist, dass die finanziellen Lasten der Alterung der Bevölkerung fair zwischen den Beitragszahlern, den Rentnern und dem Bund verteilt werden. Und wie sie wissen, ist vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele einhalten zu können.
Für Beamte gilt die wirkungsgleiche Übertragung der „Rente 67“: Dies wurde zwischen den Regierungsfraktionen vereinbart. Auch im Koalitionsvertag wurde festgelegt, dass die Maßnahmen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungsgleich auch auf das Versorgungsrecht der Beamten übertragen werden.
Ebenso wird auch für Abgeordnete die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Altersentschädigung vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.
Weitere Informationen zur Rente mit 67 finden Sie auch auf der Homepage unserer Fraktion unter www.cducsu.de .
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Robert Hochbaum